MANILA – Die philippinische Zentralbank Bangko Sentral ng Pilipinas (BSP) hat mit Circular Nr. 1241 vom 9. Oktober 2026 eine neue Methode zur Berechnung des Kapitals vorgeschrieben, das Banken zur Absicherung sogenannter operationeller Risiken vorhalten müssen. – klajoo.com – Dazu gehören Schäden durch interne Fehler, Betrug, technische Ausfälle und äußere Ereignisse einschließlich Cyberangriffen.
Die Vorgaben betreffen Universalbanken, Geschäftsbanken, Digitalbanken sowie bestimmte Tochterbanken und bankähnliche Institute. Der neue Ansatz nach Basel III löst bisherige Berechnungsverfahren ab. Statt vor allem pauschale Kennzahlen zu verwenden, berücksichtigt er unter anderem den Umfang der Bankgeschäfte und historische Verluste aus operationellen Vorfällen.
Ein Risiko aus einer fehlgeleiteten Überweisung, einem lahmgelegten Rechenzentrum oder einer großen Betrugsserie ist etwas anderes als das Kreditrisiko eines zahlungsunfähigen Kunden. Der neue Rahmen soll gerade diese nicht unmittelbar aus dem Kreditgeschäft entstehenden Risiken realistischer abbilden. Die Banken müssen dafür belastbare Verlustdaten erfassen und bestimmte Angaben in ihren Geschäftsberichten offenlegen.
Vollständig verbindlich wird die neue Berechnung mit dem Berichtszeitraum zum Ende Dezember 2027. Während der Übergangszeit sind Meldungen nach bisherigen und neuen Verfahren vorgesehen. Die alten Verfahren bleiben bis zum jeweiligen Umstellungszeitpunkt für die formelle Kapitalberechnung maßgeblich. Eine frühere Anwendung ist unter festgelegten Bedingungen möglich.
Für Bankkunden bedeutet die neue Berechnung nicht automatisch höhere gesetzliche Einlagensicherung oder eine Änderung von Überweisungsgebühren. Die Eigenkapitalanforderungen sollen das Institut widerstandsfähiger gegen Verluste machen. Die gesonderte Einlagensicherung schützt dagegen Kundenguthaben im Fall der Schließung einer versicherten Bank. Sie ersetzt weder den Schutz vor Zahlungsbetrug noch garantiert sie die Rückerstattung jedes denkbaren Kontoverlusts.
Seit dem 15. März 2025 beträgt die gesetzliche Einlagensicherung der Philippine Deposit Insurance Corporation (PDIC) höchstens 1 Million philippinische Peso je Einleger und Bank. Zuvor lag die Grenze bei 500.000 Peso. Bei mehreren auf denselben Namen geführten Konten bei einer Bank gilt die Sicherungsgrenze grundsätzlich für die zusammengefassten versicherten Einlagen, nicht für jedes Konto gesondert. Guthaben bei verschiedenen PDIC-versicherten Banken werden dagegen getrennt bewertet. Die jüngste BSP-Richtlinie ändert diese Grenze nicht.
Die Umstellung dürfte vor allem die Qualität der internen Daten, IT-Kontrollen und des Risikomanagements stärker in den Mittelpunkt rücken. Entscheidend wird sein, welche Banken frühzeitig umstellen können und ob die BSP bei der Auswertung operationeller Schadensfälle strukturelle Schwächen erkennt. – RM
Quellen:
- Bangko Sentral ng Pilipinas – Circular No. 1241: Adoption of the Basel III New Standardized Approach for the Computation of Operational Risk Capital Charge, 09.10.2026 (Volltextkopie)
- Philippine Deposit Insurance Corporation – New Maximum Deposit Insurance Coverage (MDIC), gültig seit 15.03.2025
- Daily Tribune – BSP shifts to Basel III operational risk standards, 14.10.2026







Add Comment