MANILA – Der philippinische Supreme Court hat seine Abkehr von der sogenannten „Second Placer Rule“ bei lokalen Wahlen endgültig bestätigt. – klajoo.com – Wird ein gewählter lokaler Amtsträger nachträglich disqualifiziert oder als nicht wählbar festgestellt, rückt künftig nicht automatisch der Kandidat mit den zweitmeisten Stimmen nach. Stattdessen greifen die gesetzlichen Nachfolgeregeln des Local Government Code.
Der Supreme Court wies den Antrag von Datu Pax Ali Mangudadatu auf erneute Prüfung endgültig zurück. Dessen Certificate of Candidacy für das Amt des Gouverneurs von Sultan Kudarat war wegen falscher Angaben zur erforderlichen Wohnsitzdauer aufgehoben worden.
Im Mittelpunkt steht damit weniger die Person Mangudadatu als eine grundsätzliche Wahlrechtsfrage. Nach Auffassung des Gerichts gibt es keine gesetzliche Grundlage dafür, einen Zweitplatzierten nachträglich zum Wahlsieger zu erklären. Derjenige, der nur die zweithöchste Stimmenzahl erreicht hat, hat die Wahl gerade nicht gewonnen und besitzt deshalb keinen automatischen Anspruch auf das Amt.
Entsteht durch die spätere Disqualifikation des gewählten Amtsträgers eine dauerhafte Vakanz, wird diese nach den Nachfolgeregeln für lokale Ämter besetzt. Im konkreten Fall bedeutet das, dass der gewählte Vizegouverneur nachrückt und nicht der/die Kandidat/in mit der zweithöchsten Stimmenzahl.
Der Supreme Court betont zugleich die Grenzen seiner Entscheidung. Sie betrifft lokale Wahlämter, die dem Local Government Code unterliegen. Für Präsident und Vizepräsident gelten eigene verfassungsrechtliche Nachfolgeregeln. Das Urteil ist deshalb nicht pauschal auf sämtliche gewählten Ämter des Landes übertragbar.
Praktisch kann die endgültige Abkehr von der Second Placer Rule erhebliche Auswirkungen auf noch anhängige Wahlstreitigkeiten haben. Kandidaten auf Platz zwei können nicht mehr allein darauf setzen, nach einer erfolgreichen Anfechtung gegen den Wahlsieger selbst das Amt zu erhalten. Die juristische Auseinandersetzung darüber, ob ein Sieger überhaupt kandidieren durfte, bleibt möglich – die Folge einer späteren Disqualifikation richtet sich aber nach den gesetzlichen Regeln für die entstandene Vakanz.
Das Urteil trennt damit zwei Fragen klarer voneinander: Wer war wahlberechtigt beziehungsweise wählbar – und wer hat einen demokratischen Auftrag erhalten, ein frei gewordenes Amt zu übernehmen? Nach der nun endgültig bestätigten Linie des Gerichts ist der Zweitplatzierte nicht automatisch die Antwort auf die zweite Frage. – RM
Quellen:
- Supreme Court of the Philippines – Datu Pax Ali S. Mangudadatu vs. Commission on Elections et al., G.R. Nos. 260219 & 260231
- Supreme Court E-Library – G.R. Nos. 260219 & 260231
- Philippine News Agency – SC junks bet’s appeal in Sultan Kudarat gubernatorial race







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