MANILA – Die Energy Regulatory Commission (ERC) hat den nächsten Schritt zur Abschaffung der Mehrwertsteuer auf sogenannte Systemverluste im Stromnetz vollzogen. – klajoo.com – Mit Resolution No. 26 erklärt die Regulierungsbehörde die zulässigen System Loss Charges zu staatlich regulierten Durchlaufkosten, die nicht zum umsatzsteuerpflichtigen Bruttoumsatz von Erzeugern, Netzbetreiber und Verteilunternehmen gehören sollen.
Damit ist aus dem im August vorgestellten Entwurf eine formelle ERC-Resolution geworden. Für Stromkunden bedeutet das jedoch noch keine sofortige Entlastung: Die Regel soll erst nach Veröffentlichung und nach einer bestätigenden Umsetzung durch das Bureau of Internal Revenue (BIR) wirksam werden. Erst danach können die Stromrechnungen entsprechend angepasst werden.
Systemverluste entstehen, weil nicht die gesamte erzeugte elektrische Energie beim Endkunden ankommt. Ein Teil geht technisch bei Übertragung und Verteilung verloren; daneben existieren in begrenztem Umfang auch nichttechnische Verluste. Zulässige Systemverluste werden den Verbrauchern bislang als eigener Kostenbestandteil in Rechnung gestellt – einschließlich der darauf erhobenen zwölf Prozent VAT.
Die ERC hatte die jährliche Entlastung der Verbraucher zuvor auf ungefähr sechs Milliarden Peso geschätzt. Das entspricht rund 82,9 Millionen Euro. Das Department of Finance nennt nun eine andere Perspektive: Dem Staat könnten durch die steuerliche Änderung jährlich ungefähr zehn Milliarden Peso Einnahmen entgehen – rund 138,1 Millionen Euro.
Die beiden Zahlen widersprechen sich nicht zwingend. Die ERC betrachtet die mögliche Entlastung auf Stromrechnungen, das Finanzministerium den erwarteten Steuerausfall im Staatshaushalt. Unterschiede können außerdem aus Bemessungsgrundlagen, Erfassungszeiträumen und der Frage entstehen, welche Unternehmen und Abrechnungsstufen einbezogen werden.
Genau deshalb sollte die Maßnahme nicht bereits als abgeschlossene Senkung der Strompreise verstanden werden. Selbst wenn die VAT auf den Systemverlust entfällt, besteht die Stromrechnung aus zahlreichen weiteren Bestandteilen, deren Höhe schwankt. Die Änderung kann den Endpreis senken, garantiert aber nicht, dass die gesamte Rechnung dauerhaft entsprechend niedriger bleibt.
Der entscheidende nächste Schritt liegt beim BIR. Erst wenn die steuerliche Behandlung bestätigt und praktisch umgesetzt ist, lässt sich bestimmen, wann und in welcher Höhe Verbraucher die Änderung tatsächlich auf ihren Rechnungen sehen. – RM
Quellen:
- Energy Regulatory Commission – ERC Excludes Allowable System Loss Charge from VAT Base to Help Lower Electricity Costs
- Energy Regulatory Commission – Resolution No. 26, Series of 2026
- Philippine Daily Inquirer – DOF: VAT-free power fee may cost gov’t P10B







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