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Manila

Eigener Solarstrom ohne Netzverkauf: Gesetzentwurf soll Genehmigungshürden abbauen

MANILA – Haushalte und kleine Unternehmen auf den Philippinen sollen Solaranlagen und Batteriespeicher für den eigenen Stromverbrauch künftig installieren können, ohne zuvor eine Genehmigung der Energieregulierungsbehörde oder des örtlichen Stromversorgers einholen zu müssen.

Das sieht House Bill No. 10431 vor, der unter dem Kurztitel „Sariling Kuryente Act“ – sinngemäß ein Gesetz über selbst erzeugten Strom – in das Repräsentantenhaus eingebracht wurde. Der Entwurf wurde von Mehrheitsführer Sandro Marcos und dem Sprecher des Repräsentantenhauses, Faustino „Bojie“ Dy III, vorgelegt. Er ist noch kein geltendes Recht.

Entscheidend ist, ob Strom ins öffentliche Netz fließt

Der Gesetzentwurf unterscheidet zwischen zwei Arten privater Stromanlagen:

Anlagen, die ausschließlich den Haushalt oder Betrieb hinter dem eigenen Stromzähler versorgen und keinen Strom in das öffentliche Netz einspeisen;

Anlagen, die überschüssigen Strom über das Net-Metering-Programm an den örtlichen Netzbetreiber abgeben.

Die geplanten Erleichterungen betreffen vor allem sogenannte Behind-the-Meter-Anlagen ohne Netzeinspeisung. Solche Anlagen erzeugen und speichern Strom innerhalb des Grundstücks. Ein technisch geeignetes Gerät muss verhindern, dass überschüssiger Strom unbeabsichtigt in das Verteilnetz gelangt.

Der Betrieb einer solchen Anlage soll den Eigentümer nach dem Entwurf nicht zu einem kommerziellen Stromerzeuger machen. Deshalb wäre grundsätzlich weder eine Betriebsgenehmigung noch ein Certificate of Compliance der Energy Regulatory Commission, der philippinischen Energieregulierungsbehörde, erforderlich.

Keine zusätzlichen Netzstudien und Gebühren

Örtliche Distribution Utilities, also private Stromversorger oder Elektrizitätsgenossenschaften mit eigenem Verteilnetz, dürften für eine qualifizierte Anlage ohne Einspeisung nach dem Entwurf nicht mehr verlangen:

  • eine vorherige Genehmigung des Stromversorgers,
  • eine technische Netzverträglichkeitsstudie,
  • den Austausch des Stromzählers,
  • einen Einspeise- oder Anschlussvertrag oder
  • zusätzliche Gebühren für die Solaranlage.

Der Betreiber müsste den Stromversorger grundsätzlich nur darüber informieren, dass die Anlage fertiggestellt wurde.

Voraussetzung bleibt, dass zertifizierte Geräte verwendet werden, die eine Rückspeisung in das öffentliche Netz zuverlässig verhindern. Für die technische Sicherheit der Anlage, die Elektroinstallation und das Gebäude gelten weiterhin die allgemeinen Vorschriften.

Der Entwurf beseitigt deshalb nicht automatisch jede kommunale Bau-, Elektro- oder Sicherheitsgenehmigung. Das Energieministerium arbeitet nach eigenen Angaben mit den Kommunalverwaltungen daran, auch diese Verfahren zu vereinheitlichen und zu beschleunigen.

Batteriespeicher ausdrücklich eingeschlossen

Die geplante Regelung soll nicht nur Solarmodule, sondern auch Batteriespeicher erfassen. Haushalte könnten tagsüber erzeugten Solarstrom speichern und später verwenden, ohne überschüssige Energie an den Netzbetreiber verkaufen zu müssen.

Das ist besonders für Haushalte interessant, die einen großen Teil ihres Stroms am Abend oder während Stromausfällen benötigen. Bei einer reinen Eigenverbrauchsanlage entsteht allerdings keine Vergütung für Strom, der weder selbst verbraucht noch gespeichert werden kann.

Die wirtschaftliche Planung muss deshalb berücksichtigen, wie viel Strom tagsüber direkt benötigt wird, wie groß der Speicher ist und wie häufig die Anlage mehr Energie erzeugt, als Haushalt und Batterie aufnehmen können.

Wohnanlagen dürfen Solaranlagen nicht pauschal verbieten

Hauseigentümergemeinschaften, Verwaltungen von Wohnanlagen und Bauträger sollen Solaranlagen auf Grundstücken oder Gebäudeteilen, die dem Bewohner gehören oder seiner ausschließlichen Kontrolle unterliegen, nicht grundsätzlich untersagen dürfen.

Zulässig blieben angemessene Vorgaben zur Tragfähigkeit des Daches, zur elektrischen und öffentlichen Sicherheit sowie zur Nutzung gemeinschaftlicher Flächen. Eine Wohnanlage dürfte damit weiterhin prüfen, ob eine Installation das Gebäude oder andere Bewohner gefährdet. Sie dürfte eine technisch sichere Anlage aber nicht allein deshalb verbieten, weil es sich um eine Solaranlage handelt.

Netzeinspeisung bleibt genehmigungspflichtig

Wer überschüssigen Solarstrom in das öffentliche Netz einspeisen und dafür eine Gutschrift erhalten möchte, müsste weiterhin das Net-Metering-Verfahren durchlaufen.

Der Stromversorger muss bei einer solchen Anlage prüfen, ob Wechselrichter, Schutztechnik, Leitungen und Zähler einen sicheren Netzbetrieb ermöglichen. Auch ein Zweiwegezähler, der Strombezug und Einspeisung getrennt misst, bleibt erforderlich.

Der Gesetzentwurf sieht jedoch vor, dass der örtliche Netzbetreiber innerhalb von zehn Arbeitstagen über einen vollständigen Antrag entscheiden muss. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Entscheidung, soll der Antrag als genehmigt gelten.

Wie Net Metering derzeit funktioniert

Das philippinische Net-Metering-Programm besteht bereits auf Grundlage des Renewable Energy Act von 2008. Haushalte und Betriebe in einem an das Stromnetz angeschlossenen Versorgungsgebiet dürfen erneuerbare Erzeugungsanlagen mit einer Leistung von höchstens 100 Kilowatt betreiben.

Der selbst verbrauchte Strom ersetzt Strom, der ansonsten zum vollständigen Endkundenpreis vom Versorger bezogen worden wäre. Dieser Eigenverbrauch ist deshalb normalerweise finanziell wertvoller als eine Einspeisung.

Für überschüssigen Strom erhält der Kunde eine Peso-Gutschrift. Diese entspricht jedoch nicht dem vollständigen Endkundenpreis einschließlich Netzentgelten, Steuern und sonstigen Umlagen. Maßgeblich ist grundsätzlich der durchschnittliche Erzeugungspreis des jeweiligen Stromversorgers, der sogenannte blended generation cost, ohne bestimmte nachträgliche Kostenanpassungen.

Der Netzbetreiber verrechnet diese Gutschrift mit der Stromrechnung. Es handelt sich damit normalerweise nicht um eine direkte Barauszahlung an den Betreiber der Solaranlage.

Welche Stromversorger Einspeisungen vergüten

Net Metering ist kein Programm eines einzigen landesweiten Unternehmens. Zuständig ist jeweils der örtliche Stromversorger oder die Elektrizitätsgenossenschaft, an deren Netz der Haushalt angeschlossen ist.

Das Gesetz verpflichtet Netzbetreiber in angeschlossenen Netzgebieten grundsätzlich dazu, mit qualifizierten Kunden Net-Metering-Vereinbarungen abzuschließen, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Höhe der Gutschrift ist deshalb nicht landesweit einheitlich, sondern hängt vom monatlichen durchschnittlichen Erzeugungspreis des jeweiligen Versorgers ab.

Meralco, die Manila Electric Company, bietet Net Metering in ihrem Versorgungsgebiet in Metro Manila und angrenzenden Provinzen an. Auch Visayan Electric nimmt Anträge von privaten und gewerblichen Kunden im Großraum Cebu entgegen. Elektrizitätsgenossenschaften wie die Pampanga II Electric Cooperative veröffentlichen ebenfalls Net-Metering-Mengen und die dafür angesetzten Erzeugungspreise.

Die veröffentlichten Daten aus Pampanga zeigen zugleich, warum keine feste landesweite Vergütung genannt werden kann: Der für Net-Metering-Strom ausgewiesene Durchschnittspreis änderte sich 2026 von Monat zu Monat. Auch bei Meralco, Visayan Electric, Davao Light und anderen Versorgern richtet sich die tatsächliche Gutschrift nach deren jeweiliger Strombeschaffung und den geltenden Abrechnungsregeln.

Was sich gegenüber den heutigen Regeln ändern würde

Das bestehende Net-Metering-Programm regelt Anlagen, die mit dem öffentlichen Netz verbunden sind und Strom einspeisen können. Die Energy Regulatory Commission hat die Verfahren 2025 bereits überarbeitet und nach eigenen Angaben auf vier zentrale Anforderungskomplexe reduziert und zwischen den Netzbetreibern stärker vereinheitlicht. Trotzdem bleiben technische Unterlagen, Sicherheitsnachweise, Zählerwechsel und ein Anschlussverfahren erforderlich.

Der Sariling Kuryente Act würde daneben eine klar abgegrenzte Kategorie für Anlagen schaffen, die garantiert keinen Strom exportieren. Für diese Anlagen dürften Netzbetreiber keine Genehmigungen und Netzstudien verlangen, die nur wegen einer möglichen Rückspeisung notwendig wären.

Für Anlagen mit Netzeinspeisung blieben Sicherheitsprüfung, Zähler und Abrechnung bestehen. Der wesentliche Unterschied wäre dort die kurze Entscheidungsfrist von zehn Arbeitstagen.

Finanzierung noch nicht geregelt

Das Energieministerium arbeitet nach eigenen Angaben zusätzlich an Vorschlägen, die Finanzierung privater Solaranlagen und Batteriespeicher zu erleichtern. Diskutiert werden bessere Kreditmöglichkeiten und Anreize für Finanzierungsanbieter.

House Bill No. 10431 begründet jedoch noch keinen sofortigen Anspruch auf einen staatlich verbilligten Solarkredit. Die konkreten Programme, Voraussetzungen, Zinssätze und zuständigen Banken müssen erst festgelegt werden.

Für Eigentümer bedeutet der Gesetzentwurf deshalb zunächst vor allem weniger regulatorische Hürden. Ob eine Anlage wirtschaftlich sinnvoll ist, hängt weiterhin von Anschaffungskosten, Stromverbrauch, Solarertrag, Speichergröße, Finanzierung und der Vergütung des örtlichen Netzbetreibers ab.

Quellen: House Bill No. 10431 über die Philippine Information Agency und GMA News; Department of Energy; Energy Regulatory Commission; Renewable Energy Act und Net-Metering-Leitfaden des Energieministeriums; Meralco; Visayan Electric; Pampanga II Electric Cooperative / RM

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