Startseite » Ombudsmann behauptet, Martin Romualdez wolle die Philippinen inoffiziell verlassen
Manila

Ombudsmann behauptet, Martin Romualdez wolle die Philippinen inoffiziell verlassen

MANILA – Ombudsmann Jesus Crispin Remulla behauptet, der frühere Vorsitzende des Repräsentantenhauses, Martin Romualdez, versuche, die Philippinen über „informelle Kanäle“ zu verlassen. – klajoo.com – Nach Remullas Darstellung wolle Romualdez damit einem bevorstehenden Verfahren wegen des philippinischen Straftatbestands „plunder“ entgehen.

Eine gerichtliche Feststellung, dass Romualdez tatsächlich fliehen will oder eine Straftat begangen hat, liegt bislang nicht vor.

Die Aussage des Ombudsmanns ist deshalb zunächst eine schwerwiegende Behauptung einer Ermittlungsbehörde. Romualdez und seine Rechtsvertreter müssen Gelegenheit erhalten, darauf zu reagieren.

„Plunder“ bezeichnet auf den Philippinen die mutmaßliche unrechtmäßige Anhäufung besonders großer Vermögenswerte durch einen Amtsträger in einer Gesamthöhe von mindestens 50 Millionen Peso.

Der Straftatbestand erfordert nicht zwingend eine einzige Zahlung. Auch mehrere miteinander verbundene Handlungen können zusammen als ein Muster der unrechtmäßigen Bereicherung gewertet werden.

Eine Behauptung des Ombudsmanns ist jedoch noch keine Anklage und erst recht keine Verurteilung. Für ein Gerichtsverfahren muss die Behörde ausreichende Beweise sammeln und eine formelle Klageschrift einreichen.

Anschließend müsste das zuständige Gericht prüfen, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht und ob ein Haftbefehl oder andere Maßnahmen gerechtfertigt sind.

Eine Ausreisesperre entsteht ebenfalls nicht automatisch durch eine öffentliche Erklärung des Ombudsmanns. Dafür ist grundsätzlich eine rechtlich wirksame Anordnung erforderlich.

Auf den Philippinen kommen je nach Verfahrensstand unter anderem gerichtliche Hold Departure Orders und behördliche Watchlist-Verfahren infrage. Ihre Voraussetzungen unterscheiden sich.

Eine gerichtliche Ausreisesperre setzt normalerweise ein anhängiges Strafverfahren und eine Entscheidung des zuständigen Gerichts voraus.

Vor Einreichung einer Anklage kann die Regierung unter engeren Voraussetzungen versuchen, eine vorläufige Ausreisebeschränkung zu erwirken. Solche Maßnahmen sind rechtlich sensibel, weil sie das verfassungsrechtlich geschützte Recht auf Reisen einschränken.

Remullas Formulierung von „informellen Kanälen“ legt nahe, dass nach seiner Behauptung keine gewöhnliche Ausreise über einen regulären internationalen Flughafen geplant sei.

Was damit konkret gemeint ist, wurde zunächst nicht vollständig belegt. Möglich wären etwa kleinere Häfen, private Schiffe oder andere Wege außerhalb regulärer Grenzkontrollen. Ohne konkrete Beweise darf dies jedoch nicht als feststehender Fluchtplan dargestellt werden.

Entscheidend ist auch, ob Romualdez bereits seinen Reisepass, Transportmittel oder ausländische Kontakte für eine Ausreise genutzt oder vorbereitet hat. Bislang ist nicht öffentlich nachgewiesen, dass solche konkreten Handlungen erfolgt sind.

Romualdez war als damaliger Speaker einer der mächtigsten Politiker der Marcos-Regierung. Er ist ein Cousin von Präsident Ferdinand Marcos Jr. und spielte eine zentrale Rolle bei Gesetzgebung und Haushaltsentscheidungen.

Gegen ihn stehen Vorwürfe im Zusammenhang mit öffentlichen Mitteln und mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten im Raum. Romualdez hat frühere Korruptionsvorwürfe zurückgewiesen.

Die politische Bedeutung des Falls ist erheblich. Ein Plunder-Verfahren gegen einen früheren Speaker und engen Verwandten des Präsidenten würde die Regierung unmittelbar treffen.

Gleichzeitig darf die politische Brisanz nicht die rechtsstaatlichen Anforderungen ersetzen. Der Ombudsmann muss konkrete Beweise für eine unrechtmäßige Bereicherung und für Romualdez’ persönliche Beteiligung vorlegen.

Auch die behauptete Fluchtabsicht muss unabhängig vom eigentlichen Korruptionsvorwurf geprüft werden.

Sollte eine Anklage unmittelbar bevorstehen, könnten Staatsanwälte eine gerichtliche Ausreisesperre beantragen. Das Gericht müsste dabei Fluchtrisiko, Verfahrensstand und Romualdez’ Rechte gegeneinander abwägen. – Quelle: Office of the Ombudsman; The Philippine Star / RM

Add Comment

Click here to post a comment