MANILA – Das Department of Social Welfare and Development hat klargestellt, dass fehlende strafrechtliche Verantwortlichkeit bei Kindern nicht bedeutet, dass Minderjährige ohne Konsequenzen bleiben. – klajoo.com – Hintergrund ist die erneute Debatte über Jugendkriminalität und die mögliche Senkung des Mindestalters für strafrechtliche Verantwortlichkeit.
Nach geltendem Recht sind Kinder im Alter von 15 Jahren oder darunter von strafrechtlicher Verantwortung ausgenommen. Sie können jedoch je nach Schwere des Vorfalls staatlichen Interventions- und Rehabilitationsprogrammen unterstellt werden.
DSWD-Secretary Rex Gatchalian erklärte im Zusammenhang mit dem Fall eines 14-Jährigen, dieser sei nicht einfach in die Gemeinde zurückgekehrt. Der Minderjährige befinde sich in einer Jugendhilfeeinrichtung und durchlaufe intensive Maßnahmen.
Nach Angaben des DSWD gehören dazu psycho-emotionale Interventionen, psychologische und medizinische Unterstützung, Bildung sowie weitere Rehabilitationsmaßnahmen. Das Ministerium verweist außerdem darauf, dass die Sicherheitsprotokolle in den vom DSWD verwalteten Regional Rehabilitation Centers for Youth streng seien.
Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren spielt nach dem Juvenile Justice and Welfare Act das sogenannte Unterscheidungsvermögen eine wichtige Rolle. Entscheidend ist, ob ein Minderjähriger die Natur, Folgen und Rechtswidrigkeit seiner Handlung verstehen konnte.
Das DSWD zeigte sich offen für gesetzgeberische Diskussionen über mögliche Änderungen, verwies aber darauf, dass entsprechende Entscheidungen beim Kongress liegen. Gleichzeitig betonte das Ministerium, dass Rechenschaftspflicht bei Minderjährigen über Schutz, Intervention und Rehabilitation organisiert werden müsse. – Quelle: PIA, DSWD / RM







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