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Manila

Ombudsman untersucht „Ghost Internet“ – Kontrolle staatlicher IT-Beschaffung im Fokus

MANILA – Das Office of the Ombudsman untersucht einen möglichen neuen Typ problematischer Staatsbeschaffung, den die Behörde selbst als „Ghost Internet“ bezeichnet. – klajoo.com – Im Mittelpunkt stehen IT- und Konnektivitätsprojekte, bei denen Hardware geliefert und abgenommen worden sein könnte, ohne dass die dazugehörige Software, die tatsächliche Funktionsfähigkeit oder die bezahlten Dienstleistungen ausreichend geprüft wurden.

Assistant Ombudsman Mico Clavano beschrieb als mögliches Muster, dass Computer, Router und andere Geräte bei einer Abnahme sichtbar vorhanden sind und damit die Hardwareprüfung bestehen. Die entscheidende Software könne danach aber veraltet, billiger als vertraglich vorgesehen oder im Extremfall gar nicht funktionsfähig sein. Weil Software weniger unmittelbar sichtbar ist als gelieferte Geräte, könne eine unzureichende technische Prüfung dazu führen, dass der Staat für Leistungen zahlt, die nicht den Vertragsanforderungen entsprechen.

Die laufende Fact-Finding-Untersuchung konzentriert sich nach Angaben des Ombudsman besonders auf Projekte des Department of Information and Communications Technology (DICT). Geprüft werden soll unter anderem, ob vertraglich vorgesehene Standorte tatsächlich eingerichtet wurden, ob bezahlte Internet- und Konnektivitätsleistungen verfügbar waren, ob Preise für Hardware, Software und Dienstleistungen angemessen waren und wer Zahlungen freigegeben oder Leistungen als erbracht bestätigt hat.

Damit geht es nicht nur um einen möglichen finanziellen Schaden. Wenn staatliche IT-Systeme, Behördennetze oder öffentliche Internetangebote technisch schlechter ausgestattet sind als bezahlt, kann das auch die Zuverlässigkeit digitaler Verwaltungsleistungen beeinträchtigen. Bei sicherheitsrelevanten oder personenbezogenen Daten kämen zusätzlich Fragen der IT-Sicherheit hinzu. Dass solche Folgen tatsächlich eingetreten sind, ist mit der aktuellen Untersuchung aber noch nicht belegt.

Der Fall zeigt zugleich ein strukturelles Beschaffungsproblem: Bei Bauprojekten lässt sich ein fehlendes Gebäude oder eine nicht ausgeführte Straße vergleichsweise leicht erkennen. Bei IT-Verträgen können Funktionsumfang, Lizenzierung, Softwareversionen, Sicherheitsupdates, Netzleistung und technische Konfiguration deutlich schwerer zu kontrollieren sein. Eine wirksame Abnahme muss deshalb nicht nur prüfen, ob Geräte vorhanden sind, sondern ob das gesamte vertraglich bestellte System tatsächlich funktioniert.

Der Ombudsman befindet sich derzeit erst in der Sachverhaltsaufklärung. Namen konkreter Unternehmen oder Verantwortlicher wurden in der aktuellen Darstellung nicht als überführt benannt. Entscheidend wird deshalb sein, ob die Untersuchung tatsächlich nicht erbrachte Leistungen, überhöhte Preise oder unzulässige Freigaben nachweisen kann. – RM

Quellen:

  • GMA News – Ombudsman probes ‘ghost internet’ scheme in government
  • Daily Tribune – Ombudsman opens probe on ‘ghost internet’

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