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Manila

BIR erleichtert Mehrwertsteuer-Rückerstattung für bestimmte exportorientierte Unternehmen

MANILA – Das Bureau of Internal Revenue (BIR) hat die Regeln für Mehrwertsteuer-Rückerstattungen während der Übergangsphase zum neuen Nullsteuersystem für exportorientierte Unternehmen präzisiert. – klajoo.com – Revenue Memorandum Circular No. 96-2026 betrifft Unternehmen, die grundsätzlich für die VAT-Zero-Rating-Regelung qualifiziert waren, ihre Bescheinigung des Department of Trade and Industry – Export Marketing Bureau aber erst während der Übergangszeit erhielten.

Unter den festgelegten Voraussetzungen können diese Unternehmen die auf qualifizierte lokale Einkäufe und Importe gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern, soweit die Käufe ihren steuerlich begünstigten Exportumsätzen zuzuordnen sind. Erfasst wird die Übergangszeit ab dem 28. November 2024 bis zur Ausstellung der erforderlichen Bescheinigung.

Voraussetzung ist insbesondere, dass die DTI-EMB-Bescheinigung innerhalb der vorgesehenen Übergangsfrist bis Ende 2025 erteilt wurde. Unternehmen, die die Bescheinigung nicht rechtzeitig erhielten, können die Rückerstattung für den unmittelbar folgenden Zeitraum nicht auf dieser Grundlage verlangen; nicht genutzte Vorsteuer kann nach den geltenden Regeln jedoch grundsätzlich weitergetragen werden.

Die Änderung ist damit kein allgemeines neues Mehrwertsteuerprivileg für Exporteure, sondern eine technische Übergangsregel für einen begrenzten Kreis betroffener Unternehmen. – RM

Quellen:

  • BIR RMC No. 96-2026, zusammengefasst bei Daily Tribune – BIR allows VAT refunds for exporters in transition
  • Diaz Murillo Dalupan and Company – Weekly Tax Updates, 8 September 2026

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