MANILA – Banken dürfen Einleger nicht wegen ungerechtfertigter Bereicherung zur Rückzahlung abgehobenen Geldes verpflichten, wenn der Verlust durch Fahrlässigkeit der Bank selbst verursacht wurde, so der Oberste Gerichtshof (SC – Supreme Court). – klajoo.com – In einem zehnseitigen Urteil wies die Dritte Kammer des SC die Klage einer Bank gegen eine Frau wegen Betrugs zurück.
Die Bank habe mehrere Fehler begangen, die grobe Fahrlässigkeit darstellten, hieß es.
Der Fall entstand, nachdem die Frau einen regionalen Scheck über 151.200 PHP, ausgestellt von einer Filiale einer anderen Bank in Albay, auf ihr Sparkonto eingezahlt hatte.
Der Bankangestellte bearbeitete den Scheck jedoch irrtümlich als lokalen statt als regionalen Scheck, sodass der Betrag bereits nach drei statt sieben Bankarbeitstagen gutgeschrieben wurde.
Die Frau hob daraufhin 76.000 PHP ab.
Nachdem die Bank einen Zahlungsstopp verhängt hatte, forderte sie die Frau zur Rückzahlung auf. Obwohl sie zunächst zustimmte, zahlte sie den Betrag nicht zurück.
Die Bank verweigerte daraufhin die Auszahlung des Restbetrags und leitete ein Betrugsverfahren gegen sie ein.
Der SC erklärte, der Regional Trial Court (RTC) habe die Frau freigesprochen, und das Berufungsgericht habe das Urteil bestätigt. Daraufhin habe die Bank Beschwerde beim SC eingelegt.
Der SC stellte außerdem mehrere Fehler der Bank fest, darunter die Gutschrift des Scheckbetrags ohne vorherige Verrechnung mit der bezogenen Bank, die fehlerhafte Bearbeitung des Schecks durch den Kassierer als Lokal- statt Regionalscheck sowie das Versäumnis der Bank, die fehlerhafte Verrechnung zu bemerken.
Laut SC erfuhr die Bank erst durch den Zahlungsstopp von dem Fehler.
Der SC erklärte, ungerechtfertigte Bereicherung liege vor, wenn jemand sich ohne triftigen Grund und auf Kosten eines anderen einen Vorteil verschafft oder Geld oder Vermögen entgegen den Grundsätzen von Gerechtigkeit, Billigkeit und Treu und Glauben behält.
“Es ist sonnenklar, dass die Bank nicht nachweisen konnte, dass die Klägerin wissentlich einen Vorteil erlangt hat, auf den sie keinen Anspruch hatte, als sie die Gelder von ihrem Konto abhob”, so der SC.
Der Oberste Gerichtshof erklärte, die Bank könne keine ungerechtfertigte Bereicherung geltend machen, da sie nicht belegen konnte, dass die Frau wissentlich Geld erhalten habe, auf das sie keinen Anspruch hatte.
Das Gericht betonte zudem, dass das Bankgeschäft von öffentlichem Interesse sei.
“Banken sind bei der Abwicklung ihrer Transaktionen zu außerordentlicher Sorgfalt verpflichtet, die über die eines guten Familienvaters hinausgeht”, so der SC.
Die Entscheidung, verfasst von Richter Japar Dimaampao, wurde im Februar 2026 verkündet und im August 2026 veröffentlicht. – GMA News/KR







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