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Staatsanwaltschaft weist Amtsanmaßungsanzeige gegen Bürgermeister Escolin ab – Streit um sein Amt bleibt offen

PANAY – Die Staatsanwaltschaft der Provinz Capiz hat eine Strafanzeige wegen mutmaßlicher Amtsanmaßung gegen Receliste „Tanoy“ Escolin, Bürgermeister der Gemeinde President Roxas, abgewiesen. – klajoo.com – Damit ist jedoch nicht entschieden, ob Escolin sein Bürgermeisteramt rechtmäßig ausüben darf. Diese Frage wird in getrennten Wahl- und Gerichtsverfahren behandelt.

Die Anzeige wegen „Usurpation of Official Functions“ nach Artikel 177 des Revised Penal Code war von einem früheren Vizebürgermeister eingereicht worden. Escolin erklärte gegenüber Bombo Radyo Roxas, die Provincial Prosecutor’s Office habe die Beschwerde wegen unzureichender Beweise verworfen. Die vollständige Resolution der Staatsanwaltschaft ist in den bislang öffentlich zugänglichen Quellen nicht veröffentlicht.

Escolin selbst betonte außerdem, dass die Entscheidung noch nicht endgültig sei und von der Gegenseite angefochten werden könne. Die Abweisung darf deshalb weder als rechtskräftiger Freispruch noch als endgültige Bestätigung seiner Amtsberechtigung dargestellt werden.

Drei verschiedene Rechtsfragen laufen nebeneinander

Der Fall ist ungewöhnlich, weil mehrere rechtlich unterschiedliche Verfahren dieselbe politische Ausgangslage betreffen.

Erstens geht es bei der nun abgewiesenen Strafanzeige darum, ob Escolin durch die weitere Ausübung des Bürgermeisteramtes den Straftatbestand der unbefugten Ausübung öffentlicher Funktionen erfüllt haben könnte. Die Staatsanwaltschaft sah nach Escolins Darstellung dafür derzeit keine ausreichende Beweisgrundlage.

Zweitens besteht ein Wahlverfahren vor der Commission on Elections (COMELEC). Deren First Division hatte Escolins Certificate of Candidacy für die Wahl 2025 aufgehoben. Hintergrund ist die gesetzliche Begrenzung lokaler Wahlämter auf drei aufeinanderfolgende Amtszeiten und die Frage, ob eine frühere dreimonatige Suspendierung seine Amtszeit rechtlich unterbrochen hatte.

Die COMELEC en banc wies Escolins Antrag auf erneute Prüfung im Januar 2026 zurück. Escolin wandte sich daraufhin mit einer Petition for Certiorari an den Supreme Court und beantragte damit eine gerichtliche Überprüfung der COMELEC-Entscheidung.

Drittens existiert ein separates Quo-warranto-Verfahren. Ein Regional Trial Court entschied im November 2025, Escolin sei wegen der Drei-Amtszeiten-Grenze nicht für eine weitere Amtszeit berechtigt, und ordnete an, das Bürgermeisteramt zu räumen. Auch gegen diese rechtliche Ausgangslage geht Escolins Lager vor.

Abweisung der Strafanzeige entscheidet nicht über Wahlberechtigung

Die Verfahren beantworten damit unterschiedliche Fragen. Eine Staatsanwaltschaft prüft bei einer Strafanzeige, ob genügend Grundlage besteht, um eine Person wegen einer Straftat vor Gericht zu stellen. COMELEC und Gerichte entscheiden dagegen über Kandidatur, Wahlrecht und die Berechtigung, ein öffentliches Amt zu bekleiden.

Deshalb kann eine strafrechtliche Anzeige mangels ausreichender Beweise scheitern, obwohl parallel weiterhin darüber gestritten wird, ob die betreffende Person das Amt überhaupt innehaben darf. Umgekehrt würde eine Entscheidung über die Wahlberechtigung nicht automatisch eine strafrechtliche Schuld wegen Amtsanmaßung begründen.

Für President Roxas bleibt die zentrale politische Frage damit offen. Die aktuelle Entscheidung entlastet Escolin zunächst in einem einzelnen strafrechtlichen Verfahren, beendet aber nicht die Auseinandersetzung über seine vierte Amtszeit und die Auslegung der Drei-Amtszeiten-Grenze.

Quellen: Provincial Prosecutor’s Office Capiz, wiedergegeben durch Bombo Radyo Roxas; Commission on Elections; Regional Trial Court Capiz; Daily Guardian; GMA Regional TV; Bombo Radyo Roxas zur beim Supreme Court eingereichten Certiorari-Petition. RM

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