MANILA – Ombudsmann Jesus Crispin Remulla fordert strengere Regeln für die Prüfung von Kandidaturen bei philippinischen Wahlen. Im Mittelpunkt stehen die Certificates of Candidacy, kurz COC. – klajoo.com – Diese offiziellen Kandidaturerklärungen müssen Personen einreichen, die sich um ein öffentliches Wahlamt bewerben.
Nach geltendem Recht prüft die Commission on Elections vor allem, ob die formalen Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören Staatsangehörigkeit, Alter, Wohnsitz und weitere gesetzliche Qualifikationen. Problematisch wird es, wenn Kandidaten falsche Angaben machen, unter einer anderen Identität antreten oder möglicherweise bereits von öffentlichen Ämtern ausgeschlossen sind.
Auch Personen mit laufenden Straf- oder Korruptionsverfahren dürfen grundsätzlich kandidieren, solange keine rechtskräftige Verurteilung oder gesetzliche Disqualifikation vorliegt. Das folgt aus der Unschuldsvermutung. Eine bloße Anklage darf nicht automatisch wie eine Verurteilung behandelt werden.
Gleichzeitig können Wahlverfahren sehr lange dauern. Beschwerden gegen Kandidaturen werden teilweise erst nach der Wahl oder sogar nach Amtsantritt endgültig entschieden. Dadurch kann eine Person gewählt werden, obwohl später festgestellt wird, dass sie gar nicht kandidieren durfte.
Die Comelec kann eine Kandidatur ablehnen oder annullieren, wenn wesentliche Angaben falsch sind oder gesetzliche Voraussetzungen fehlen.
Daneben kann sie Personen als „nuisance candidates“ einstufen. Damit sind Kandidaten gemeint, die keine ernsthafte Absicht oder realistische Fähigkeit zur Führung eines Wahlkampfs erkennen lassen oder lediglich Verwirrung stiften. Diese Regel darf jedoch nicht dazu verwendet werden, wenig bekannte oder arme Kandidaten allein wegen fehlender finanzieller Mittel auszuschließen.
Ein weiterer Problemkreis sind rechtskräftige Verurteilungen. Bestimmte Straftaten führen zu zeitweisen oder dauerhaften Wahlrechts- und Amtsverboten. Bei Korruptionsdelikten können zusätzliche Ausschlüsse nach Antikorruptionsgesetzen oder Entscheidungen des Ombudsmanns greifen.
Kompliziert wird es, wenn gegen solche Entscheidungen noch Rechtsmittel laufen. Dann ist zu prüfen, ob die Disqualifikation bereits vollstreckbar oder noch nicht endgültig ist.
Remullas Vorschlag dürfte darauf abzielen, diese Fragen früher zu klären. Dazu könnten bessere Datenabgleiche zwischen Comelec, Gerichten, Ombudsmann und Strafverfolgungsbehörden gehören. Eine strengere Prüfung könnte verhindern, dass Personen mit falscher Identität, nicht erfüllten Wohnsitzvoraussetzungen oder endgültigem Amtsverbot auf dem Stimmzettel erscheinen.
Sie birgt aber auch Risiken. Politisch kontrollierte oder übereilte Prüfungen könnten genutzt werden, um oppositionelle Kandidaten auszuschließen. Deshalb müssten klare Kriterien, Anhörungsrechte und schnelle gerichtliche Überprüfungen vorgesehen werden.
Die Verfassung schützt das Wahlrecht und den Zugang zu öffentlichen Ämtern, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zusätzliche Hürden dürfen diese Rechte nicht unverhältnismäßig einschränken.
Der Vorschlag berührt damit ein grundsätzliches Spannungsfeld: Wahlen sollen offen und demokratisch bleiben, gleichzeitig sollen offensichtlich unqualifizierte oder rechtlich ausgeschlossene Bewerber möglichst früh erkannt werden. – Quelle: Office of the Ombudsman; Commission on Elections; Philippine Star / RM







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