MANILA – Das philippinische Arbeitsministerium hat die Bearbeitung der Alien Employment Permits für ausländische Beschäftigte vollständig zentralisiert. – klajoo.com – Seit dem 9. Juni 2026 ist das Bureau of Local Employment in der nationalen Hauptverwaltung für das Verfahren zuständig.
Zuvor wurden viele Anträge und Verfahrensschritte über die regionalen Büros des Department of Labor and Employment abgewickelt. Die Zentralisierung soll landesweit einheitliche Entscheidungen, standardisierte Prüfungen und eine bessere Kontrolle ausländischer Beschäftigung ermöglichen.
Beim Bureau of Local Employment werden nun Einreichung, Bearbeitung, Bewertung, Genehmigung und Ausstellung der Arbeitserlaubnisse gebündelt. Auch Rechtsbehelfe, Überwachung und Durchsetzung der AEP-Vorschriften sollen zentral gesteuert werden.
Ein Alien Employment Permit, kurz AEP, ist eine arbeitsrechtliche Genehmigung für ausländische Staatsangehörige, die auf den Philippinen eine abhängige Beschäftigung aufnehmen wollen. Es wird grundsätzlich verlangt, wenn die betreffende Tätigkeit nicht unter eine gesetzliche Ausnahme fällt.
Das AEP bestätigt vor allem, dass aus Sicht des Arbeitsministeriums kein ausreichend qualifizierter philippinischer Arbeitnehmer für die konkrete Stelle zur Verfügung steht oder die Beschäftigung des Ausländers aus anderen Gründen genehmigungsfähig ist.
Die Arbeitserlaubnis ist jedoch kein Visum. Sie verleiht allein weder ein Aufenthaltsrecht noch die Erlaubnis zur Einreise. Für eine reguläre Beschäftigung sind deshalb mehrere rechtlich voneinander getrennte Voraussetzungen zu beachten.
Das AEP betrifft das Arbeitsrecht. Ein entsprechendes Arbeitsvisum oder eine andere zulässige Aufenthaltserlaubnis wird dagegen durch die Einwanderungsbehörden erteilt. Zusätzlich muss der Arbeitgeber die allgemeinen arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Vorgaben einhalten.
Für viele ausländische Arbeitnehmer ist das sogenannte 9(g)-Visum relevant. Es erlaubt eine vorübergehende Beschäftigung bei einem bestimmten philippinischen Arbeitgeber. Das AEP gehört gewöhnlich zu den wesentlichen Voraussetzungen, ersetzt die Entscheidung des Bureau of Immigration aber nicht.
Je nach Funktion und Aufenthaltsstatus bestehen Ausnahmen. Dazu können unter anderem bestimmte Mitglieder diplomatischer Vertretungen, internationaler Organisationen, Unternehmensleitungen mit besonderen Rechtsgrundlagen oder Ausländer gehören, deren Tätigkeit nur kurzfristig und klar begrenzt ist. Ob eine Ausnahme greift, muss jeweils anhand der konkreten Tätigkeit geprüft werden.
Die Erlaubnis ist grundsätzlich an den genehmigten Arbeitgeber und die angegebene Position gebunden. Ein Wechsel des Unternehmens oder der Tätigkeit kann deshalb ein neues Verfahren erforderlich machen. Auch eine Tätigkeit an einem nicht genehmigten Arbeitsort kann rechtliche Fragen auslösen.
Für Arbeitgeber bedeutet die Zentralisierung, dass sie frühzeitig prüfen müssen, über welches Portal und an welche Stelle neue Anträge, Verlängerungen und ergänzende Unterlagen einzureichen sind. Bereits laufende Verfahren können Übergangsregelungen unterliegen.
Das Arbeitsministerium will nach eigenen Angaben außerdem stärker gegen missbräuchliche oder nur formale Beschäftigungsverhältnisse vorgehen. Unternehmen müssen daher damit rechnen, dass Qualifikation, Stellenbeschreibung, tatsächlicher Einsatzort und die Verfügbarkeit philippinischer Arbeitskräfte genauer abgeglichen werden.
Auch Selbstständige, Investoren und ausländische Geschäftsführer sollten nicht automatisch davon ausgehen, dass sie kein AEP benötigen. Entscheidend sind die rechtliche Unternehmensstruktur, die konkrete Tätigkeit, die Vergütung und der jeweilige Aufenthaltsstatus. – Quelle: Department of Labor and Employment / RM







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