MANILA – Die bereits beschlossene Abschaffung der Mehrwertsteuer auf zulässige Strom-Systemverluste kann nun praktisch umgesetzt werden. – klajoo.com – Das Bureau of Internal Revenue (BIR) hat mit Revenue Memorandum Circular No. 97-2026 bestätigt, dass der innerhalb der von der Energy Regulatory Commission (ERC) genehmigten Grenze liegende Systemverlust als staatlich regulierter Durchlaufposten behandelt wird und damit nicht mehr zur umsatzsteuerpflichtigen Bemessungsgrundlage gehört.
klajoo hatte Anfang September bereits über die ERC-Entscheidung berichtet, damals aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Regel ohne steuerliche Bestätigung des BIR noch nicht wirksam war. Genau dieser fehlende Schritt ist jetzt erfolgt.
Systemverlust bleibt – nur die zusätzliche Steuer entfällt
Für Verbraucher ist die Abgrenzung wichtig: Die Systemverlustgebühr selbst wird nicht abgeschafft. Stromkunden zahlen weiterhin den regulatorisch zulässigen Anteil jener Energie, die bei Erzeugung, Übertragung und Verteilung verloren geht. Entfallen soll lediglich die bisher zusätzlich auf diesen Rechnungsposten erhobene zwölfprozentige Mehrwertsteuer.
Versorgungsunternehmen, Netzbetreiber und Stromerzeuger müssen den zulässigen Systemverlust zudem gesondert auf Rechnungen und Abrechnungsunterlagen ausweisen. Damit soll nachvollziehbar bleiben, welcher Betrag tatsächlich von der Umsatzsteuer ausgenommen wird.
Kleine Entlastung je Haushalt – aber nun tatsächlich umsetzbar
Die ERC hatte die mögliche Entlastung bereits zuvor mit rund sechs Milliarden Peso pro Jahr beziffert. Für einzelne Haushalte dürfte der Effekt je nach Verbrauch und Versorgungsgebiet vergleichsweise klein ausfallen. Dennoch unterscheidet sich der aktuelle Stand wesentlich von der bisherigen Ankündigung: Aus einer regulatorischen Absicht ist nun eine steuerlich umsetzbare Regel geworden.
Die Maßnahme ändert zugleich nichts an den deutlich größeren Preistreibern der Stromrechnung, darunter Erzeugungskosten, Netzentgelte und weitere regulierte Zuschläge. Sinkende Rechnungen sind deshalb nicht automatisch in genau der Höhe der entfallenden Steuer zu erwarten, wenn andere Kostenbestandteile gleichzeitig steigen. – RM
► ERC beschließt VAT-Befreiung für Strom-Systemverluste – wirksam ist sie noch nicht
Quellen:
- BusinessWorld – BIR removes system-loss VAT from power bills – 14.09.2026
- klajoo – ERC beschließt VAT-Befreiung für Strom-Systemverluste – wirksam ist sie noch nicht – 02.09.2026







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