Startseite » Philippinen erlauben wieder hitzebehandelte Schweinefleischkonserven aus ASF-Ländern
Manila

Philippinen erlauben wieder hitzebehandelte Schweinefleischkonserven aus ASF-Ländern

MANILA – Die Philippinen lockern eine seit 2019 geltende Einfuhrbeschränkung für Schweinefleischprodukte. – klajoo.com – Das Department of Agriculture (DA) erlaubt künftig wieder industriell hergestellte Schweinefleischkonserven aus Ländern mit Afrikanischer Schweinepest (ASF), sofern sie hermetisch verschlossen und ausreichend hitzebehandelt wurden.

Die Entscheidung betrifft ausdrücklich nicht pauschal frisches oder gefrorenes Schweinefleisch aus betroffenen Gebieten. Sie schafft eine Ausnahme für verarbeitete Produkte, bei denen das Virus durch ein kontrolliertes industrielles Verfahren inaktiviert und damit unschädlich gemacht wird.

Risikoanalyse sieht bei vorgeschriebener Behandlung nur noch vernachlässigbares Risiko

Grundlage ist Department Circular 42 vom 11. August. Das Landwirtschaftsministerium hatte bereits am 13. Januar eine Import-Risikoanalyse durchgeführt. Danach sinke das Biosecurity-Risiko auf ein vernachlässigbares Niveau, wenn der Handel auf industriell gefertigte, luftdicht verschlossene und ausreichend erhitzte Produkte beschränkt werde.

Das DA verweist dabei auf den Terrestrial Animal Health Code der World Organisation for Animal Health (WOAH). Für die Inaktivierung des ASF-Virus in Fleisch nennt die Behörde eine Behandlung von mindestens 30 Minuten bei wenigstens 70 Grad Celsius. Zusätzlich müssen die Produkte in den Philippinen ordnungsgemäß registriert sein.

Die Afrikanische Schweinepest ist für Menschen nicht gefährlich, kann für Haus- und Wildschweine aber verheerend sein. Seit dem ersten philippinischen Ausbruch 2019 hat die Krankheit Bestände dezimiert und die Schweineproduktion in vielen Regionen wiederholt zurückgeworfen.

Die Marktentscheidung fällt in eine schwierige Phase für lokale Erzeuger

Die Lockerung kommt zu einem Zeitpunkt, an dem Schweinehalter in mehreren Regionen über sehr niedrige Erzeugerpreise klagen. In South Cotabato wurden zuletzt Farmgate-Preise um 110 Peso je Kilogramm gemeldet. Bei einem 80-Kilogramm-Tier würde das nur rund 8.800 Peso Erlös bedeuten; lokale Erzeuger beziffern ihre Verluste auf mehrere Tausend Peso pro Tier.

Auch in Negros Occidental reagieren lokale Behörden auf den Preisverfall. Dort wurden beziehungsweise werden Mindestpreise für lebende Schweine und Schlachtkörper festgelegt oder diskutiert. Die konkreten Werte unterscheiden sich je nach Gebiet; die Maßnahmen zeigen jedoch, dass niedrige Farmgate-Preise längst kein isoliertes Problem einer einzelnen Provinz mehr sind.
Konservenimporte sind nicht dasselbe wie zusätzlicher Frischfleischimport

Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den aktuellen Erzeugerproblemen und der neuen Konservenregel lässt sich daraus noch nicht ableiten. Industriell hergestellte Dosenware konkurriert nur teilweise mit frischem Schweinefleisch vom lokalen Markt. Sie wird stärker im Bereich verarbeiteter Lebensmittel, Fertigprodukte und langfristig lagerfähiger Waren eingesetzt.

Trotzdem ist die Entscheidung marktpolitisch relevant. Jede zusätzliche Importmöglichkeit verändert das Angebot zumindest in einzelnen Segmenten der Lebensmittelindustrie. Entscheidend wird deshalb sein, welche Mengen tatsächlich importiert werden, aus welchen Ländern sie stammen und ob heimische Verarbeiter dadurch weniger lokale Rohware nachfragen.

Biosecurity und Einkommensschutz sind zwei verschiedene Fragen

Das DA begründet die Lockerung mit einer technischen Risikoanalyse: Wenn ein Produkt so behandelt wurde, dass das ASF-Virus nach anerkannten Standards inaktiviert ist, entfällt der seuchenhygienische Grund für ein vollständiges Einfuhrverbot. Diese Argumentation ist von der wirtschaftlichen Frage zu trennen, ob zusätzliche Importe in einer Phase niedriger Erzeugerpreise sinnvoll sind.

Gerade diese Trennung ist wichtig. Ein Import kann veterinärmedizinisch sicher und wirtschaftlich trotzdem umstritten sein. Umgekehrt wäre es problematisch, ein aus Sicht der Tierseuchenbekämpfung nicht mehr erforderliches Verbot allein als Preisstützungsinstrument zu verwenden.

Für die weitere Bewertung braucht es deshalb zwei Datensätze: erstens die tatsächlichen Importmengen der neu zugelassenen Konserven und zweitens die Entwicklung der Farmgate- und Einzelhandelspreise. Erst dann lässt sich beurteilen, ob die neue Regel praktisch überhaupt groß genug ist, um den ohnehin unter Druck stehenden Schweinemarkt messbar zu beeinflussen. – RM

Quellen:

Add Comment

Click here to post a comment