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Manila

Ombudsmann will Kautionsentscheidung für Bong Revilla im Hochwasserschutzfall kippen

MANILA – Die Staatsanwälte des Office of the Ombudsman haben das Antikorruptionsgericht Sandiganbayan aufgefordert, seine Entscheidung über die Freilassung des früheren Senators Ramon „Bong“ Revilla Jr. gegen Kaution noch einmal zu überprüfen. – klajoo.com – Im Mittelpunkt steht ein mutmaßliches Phantomprojekt für Hochwasserschutz in Pandi in der Provinz Bulacan mit einem Volumen von 92,8 Millionen Peso.

Der Vorgang ist juristisch besonders interessant, weil der zugrunde liegende Vorwurf zu den Delikten gehört, bei denen eine Freilassung gegen Kaution nicht automatisch gewährt werden muss. Entscheidend ist aber nicht allein die Schwere der Anklage, sondern ob das Gericht die Beweise für die Schuld in der Kautionsanhörung als stark bewertet.

Gericht sah Beweise gegen Revilla nicht als stark genug an

Die dritte Kammer des Sandiganbayan hatte Revilla Ende Juli die Freilassung gegen Kaution gestattet. Nach Angaben des Gerichts habe die Staatsanwaltschaft in der Kautionsanhörung keinen ausreichenden Beleg dafür vorgelegt, dass Revilla ausdrücklich oder stillschweigend einer vorab vereinbarten Schmiergeldzahlung zugestimmt habe.

Die Richter verwiesen zugleich darauf, dass das von der Staatsanwaltschaft präsentierte Material den Verdacht stützen könne, Revilla habe möglicherweise gewusst, dass Gelder später an Auftragnehmer zurückfließen sollten. Für die besondere Schwelle „starke Beweise für die Schuld“ reichte dies nach der Bewertung des Gerichts jedoch nicht aus.

Diese Entscheidung ist keine Freisprechung. Sie bedeutet auch nicht, dass das Gericht die Anklage für unbegründet hält. In einer Kautionsanhörung wird lediglich geprüft, ob die bislang präsentierten Beweise so stark sind, dass eine weitere Inhaftierung ohne Kaution gerechtfertigt ist. Die eigentliche Schuldfrage wird erst im Hauptverfahren entschieden.

Warum Kaution trotz schwerer Anklage möglich ist

Artikel III, Abschnitt 13 der philippinischen Verfassung garantiert grundsätzlich das Recht auf Kaution vor einer Verurteilung. Eine wichtige Ausnahme gilt für Straftaten, die mit reclusion perpetua oder lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht sind: In diesen Fällen kann Kaution verweigert werden, wenn die Beweise für die Schuld stark sind.

Das bedeutet umgekehrt: Auch bei einer sehr schweren Anklage kann ein Gericht Kaution zulassen, wenn die Staatsanwaltschaft diese besondere Beweisschwelle in der Anhörung nicht erreicht. Die Beweislast dafür, dass die Schuldbeweise stark sind, liegt dabei bei der Staatsanwaltschaft. Das ist von der späteren Hauptverhandlung zu unterscheiden, in der die Schuld zweifelsfrei nachgewiesen werden muss.

Ombudsmann beantragt Überprüfung

Die Ombudsmann-Staatsanwälte haben nun einen Antrag auf erneute Prüfung der Kautionsentscheidung gestellt. Nach Medienberichten haben auch zwei mitangeklagte frühere Mitarbeiter des DPWH in Bulacan entsprechende Anträge eingereicht. Damit ist die Kautionsfrage noch nicht endgültig abgeschlossen.

Das Verfahren dreht sich um ein Hochwasserschutzprojekt in Pandi, das nach einer Ortsbesichtigung des Sandiganbayan trotz weitgehend erfolgter Zahlungen keine entsprechende physische Struktur am angegebenen Projektstandort aufgewiesen haben soll. Gerade diese Diskrepanz zwischen Zahlungsstand und tatsächlich vorhandenem Bauwerk bildet einen zentralen Hintergrund des Verfahrens.

Für Revillas persönliche strafrechtliche Verantwortung reicht ein nicht vorhandenes oder mangelhaftes Projekt allein jedoch nicht aus. Die Staatsanwaltschaft muss eine belastbare Verbindung zwischen dem früheren Senator und der mutmaßlich rechtswidrigen Mittelverwendung nachweisen. Genau an dieser Verbindung setzt der Streit über die Stärke der Beweise an.

Keine Vorentscheidung über das Hauptverfahren

Der Antrag des Ombudsmanns kann dazu führen, dass das Sandiganbayan seine eigene Entscheidung bestätigt, verändert oder die Kaution wieder aufhebt. Unabhängig davon bleibt die Unschuldsvermutung bestehen. Weder die ursprüngliche Anklage noch die Gewährung oder Verweigerung von Kaution entscheidet darüber, ob Revilla im Hauptverfahren schuldig gesprochen wird.

Quellen: GMA News, 5. August 2026; Office of the Ombudsman/Sandiganbayan-Verfahrensangaben in aktuellen Medienberichten; 1987 Philippine Constitution, Article III Section 13; Rule 114 der philippinischen Strafprozessordnung. RM

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