LUZON – Das Land Transportation Office (LTO) erklärte, dass die lokalen Regierungsbehörden keine Rechtsgrundlage für die Einziehung der Führerscheine von Verkehrssündern hätten. – klajoo.com – “Das LTO möchte der Öffentlichkeit klarstellen, dass sie derzeit das Rundschreiben Nr. 001-2026 des Department of transportation (DOTr) umsetzt, das die Richtlinie für den Nicht-Einzug von Führerscheinen bei Festnahmen festlegt”, erklärte die Behörde in einer Stellungnahme auf ihrer offiziellen Facebook-Seite.
“In Übereinstimmung mit der Richtlinie verzichten die von der LTO beauftragten Polizeibeamten vorübergehend auf die Einziehung der Führerscheine von Autofahrern, die gegen die Verkehrsregeln verstoßen”, hieß es weiter.
Das LTO erklärte, sie wolle klarstellen, dass die bestehende Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs (SC – Supreme Court) den Verkehrsüberwachungsbeamten nicht die allgemeine Befugnis einräumt, die Führerscheine von Autofahrern einzuziehen.
Die Behörde gab die Erklärung ab, nachdem in Bacoor City, Cavite, am Mittwoch eine “Klarstellung zur Verkehrsüberwachung in Bacoor” in den sozialen Medien veröffentlicht hatte.
“Die Stadtverwaltung von Bacoor erinnert die Öffentlichkeit daran, dass unsere Verkehrspolizisten gemäß der städtischen Verordnung Nr. 11-2019, Abschnitt 23 der überarbeiteten Straßenverkehrsordnung, ordnungsgemäß befugt sind, die Führerscheine von Autofahrern einzuziehen, die innerhalb der Stadt gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen”, verkündete die Stadt auf Facebook.
Die Stadtverwaltung von Bacoor erklärte, dass “das jüngste Urteil des SC nur für die Kommunalverwaltungen von Metro Manila unter der Metropolitan Manila Development Authority (MMDA) gilt. Bacoor liegt außerhalb von Metro Manila und übt daher weiterhin seine Befugnisse gemäß dem Kommunalverwaltungsgesetz und den ordnungsgemäß erlassenen Verordnungen aus”.
Das LTO entgegnete: “Bestehende Verwaltungsvorschriften des DOTr und des Department of the Interior and Local Government (DILG) – einschließlich des gemeinsamen Rundschreibens Nr. 01 aus dem Jahr 2008, herausgegeben vom ehemaligen Verkehrsministerium und DILGg – bestätigen, dass Verkehrspolizisten der lokalen Verwaltungseinheiten zwar Strafzettel ausstellen dürfen, ihnen aber die Rechtsgrundlage fehlt, um die Führerscheine von Autofahrern einzuziehen.”
Das LTO fügte hinzu, sie appelliere an alle lokalen Regierungsbehörden, Verkehrsüberwachungsbehörden und Autofahrer, “die geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten, um eine faire, ordnungsgemäße und gerechte Durchsetzung der Verkehrsgesetze im ganzen Land zu gewährleisten”. – GMA News / KR







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