MANILA – Kinder unter 15 Jahren können auf den Philippinen nicht ohne Weiteres regelmäßig für bezahlte Videos, Livestreams oder andere kommerzielle Online-Inhalte eingesetzt werden. – klajoo.com – Das Department of Labor and Employment, kurz DOLE, hat klargestellt, dass die bestehenden Schutzbestimmungen für arbeitende Kinder auch auf die Produktion digitaler Inhalte anwendbar sein können.
Eltern, Agenturen, Unternehmen und andere Verantwortliche müssen deshalb prüfen, ob die Mitwirkung eines Kindes noch Teil eines gewöhnlichen Familienvideos ist oder bereits als Arbeit beziehungsweise kommerzielle Medienproduktion gilt.
Wird ein Kind unter 15 Jahren beschäftigt oder gezielt für öffentliche Unterhaltung oder Information eingesetzt, muss grundsätzlich vor Beginn der Tätigkeit eine Working Child Permit beim DOLE beantragt werden.
Keine besondere Ausnahme für Kinder-Influencer
Die geltenden Gesetze wurden lange vor dem Aufstieg von YouTube, TikTok, Facebook und anderen Plattformen formuliert.
Republic Act No. 9231 nennt Filme, Theater, Radio, Fernsehen und andere Medienformen. Nach Auffassung des Arbeitsministeriums können Online-Videos und soziale Netzwerke unter diese weiteren Medienformen fallen. Ein Kind wird deshalb nicht allein dadurch von den Schutzregeln ausgenommen, dass eine Produktion im Elternhaus statt in einem Fernsehstudio entsteht oder das Geld über Plattformwerbung, Sponsoring und Produktplatzierungen statt über eine klassische Schauspielgage verdient wird.
Das DOLE arbeitet dennoch an aktualisierten Vorgaben für digitale Plattformen. Die bisherigen Regeln beantworten nicht jede Frage eindeutig, etwa ab welchem Umfang ein Familienkanal zur geregelten Beschäftigung wird oder wie Arbeitszeit bei ständig laufenden Alltagsaufnahmen berechnet werden soll.
Nicht jedes Familienvideo ist Kinderarbeit
Ein gelegentliches privates Video, in dem ein Kind spontan erscheint, ist nicht automatisch eine Beschäftigung.
Der Übergang zu einer arbeitnehmerähnlichen oder kommerziellen Tätigkeit wird wahrscheinlicher, wenn das Kind:
- regelmäßig nach einem Produktionsplan auftreten muss,
- Texte, Tänze, Werbeaussagen oder Handlungen einübt,
- Produkte vorstellt oder Werbeverträge erfüllt,
- für Dreharbeiten wiederholt werden muss,
- an festgelegte Aufnahmezeiten gebunden ist,
- durch seine Auftritte wesentliche Einnahmen des Kanals erzeugt,
- oder von einer Agentur, einem Unternehmen oder einer anderen Person gezielt eingesetzt wird.
Diese Merkmale sind praktische Hinweise, aber noch keine abschließende gesetzliche Prüfliste für Online-Inhalte. Im Zweifel sollte vor Beginn einer bezahlten oder regelmäßig organisierten Produktion das zuständige regionale DOLE-Büro eingeschaltet werden.
Zwei eng begrenzte Ausnahmen
Kinder unter 15 Jahren dürfen nach Republic Act No. 9231 grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Das Gesetz erlaubt nur zwei wesentliche Ausnahmen.
Die erste betrifft eine Tätigkeit unter der alleinigen Verantwortung der Eltern oder des gesetzlichen Vormunds, wenn ausschließlich Mitglieder der Familie beschäftigt werden.
Auch dabei darf die Arbeit das Leben, die Sicherheit, die Gesundheit oder die moralische und normale Entwicklung des Kindes nicht gefährden. Die Eltern müssen außerdem sicherstellen, dass das Kind die vorgeschriebene Schulbildung erhält.
Die zweite Ausnahme betrifft Fälle, in denen die Beteiligung des Kindes an öffentlicher Unterhaltung oder Information wesentlich ist. Dazu können Film-, Fernseh-, Werbe- und nach Einschätzung des DOLE auch bestimmte Online-Produktionen gehören. Der Vertrag muss durch die Eltern oder den gesetzlichen Vormund geschlossen werden. Soweit möglich, soll das Kind ausdrücklich zustimmen. Zusätzlich ist die Genehmigung des Arbeitsministeriums erforderlich.
Genehmigung vor dem ersten Arbeitstag
Die Working Child Permit muss erteilt werden, bevor das Kind mit der Arbeit beginnt!
DOLE beschreibt die Genehmigung gewöhnlich als projektbezogen und kurzfristig. Ein einmal erteilter Ausweis ist deshalb nicht automatisch eine unbefristete Erlaubnis für sämtliche künftigen Videos, Werbepartner und Plattformen.
Für die Antragstellung werden je nach Projekt unter anderem verlangt:
- ein ausgefüllter Antrag,
- Geburtsnachweis und aktuelle Fotos des Kindes,
- Identitätsnachweise der Eltern oder Erziehungsberechtigten,
- Angaben zum Arbeitgeber beziehungsweise Produzenten,
- Beschreibung des Projekts und der Rolle des Kindes,
- Arbeits- und Drehplan,
- Vertrag und Angaben zur Vergütung,
- Nachweis über Schulbesuch oder Lernregelung,
- sowie gegebenenfalls ärztliche Bescheinigungen und weitere Schutzkonzepte.
Die genauen Anforderungen sollten mit dem zuständigen regionalen DOLE-Büro abgestimmt werden, da die Unterlagen vom Alter, der Tätigkeit, der Dauer und den Produktionsbedingungen abhängen können.
Vier Stunden täglich und 20 Stunden wöchentlich
Für Kinder unter 15 Jahren gelten klare Höchstgrenzen.
Sie dürfen nicht mehr als vier Stunden an einem Tag und nicht mehr als 20 Stunden innerhalb einer Woche arbeiten.
Zwischen 20 Uhr und 6 Uhr am folgenden Morgen ist eine Beschäftigung grundsätzlich nicht erlaubt.
Zur Arbeitszeit kann mehr gehören als nur die im fertigen Video sichtbare Aufnahme. Auch Vorbereitung, Proben, wiederholte Einstellungen, Wartezeiten, Make-up, Anreise zu auswärtigen Produktionen und andere verpflichtende Tätigkeiten können relevant sein.
Bei Online-Produktionen darf die Arbeitszeit daher nicht nur anhand der Länge des veröffentlichten Videos berechnet werden. Ein zehnminütiger Beitrag kann mehrere Stunden Vorbereitung und Aufnahme erfordern.
Für Jugendliche von 15 bis unter 18 Jahren gelten andere Grenzen. Sie dürfen höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten und grundsätzlich nicht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr eingesetzt werden.
Schule und Entwicklung haben Vorrang
Auch innerhalb der zulässigen Stunden darf die Tätigkeit den Schulbesuch und die normale Entwicklung des Kindes nicht beeinträchtigen.
Aufnahmen während der Unterrichtszeit, häufige Reisen, nächtliche Livestreams oder ein Produktionsplan, der Hausaufgaben, Erholung und soziale Kontakte verdrängt, können deshalb unzulässig sein.
Das Kind muss außerdem vor gefährlichen Aufgaben, psychischer Überforderung, Erniedrigung und diskriminierender Darstellung geschützt werden.
Eine hohe Zahl an Aufrufen oder Einnahmen rechtfertigt keine längeren Arbeitszeiten!
Einnahmen gehören dem Kind. Vergütungen und andere Einnahmen, die durch die Arbeit des Kindes entstehen, gehören grundsätzlich dem Kind. Sie sollen in erster Linie für seinen Unterhalt, seine Bildung und den Erwerb von Fähigkeiten verwendet werden.
Für den gemeinsamen Bedarf der Familie dürfen höchstens 20 Prozent des Einkommens des Kindes eingesetzt werden.
Erzielt das Kind innerhalb eines Jahres mindestens 200.000 Peso, müssen die Eltern oder der gesetzliche Vormund mindestens 30 Prozent seiner Einnahmen in einen Treuhandfonds einzahlen.
Über diesen Fonds ist dem Arbeitsministerium halbjährlich Rechenschaft abzulegen.
Bei digitalen Inhalten kann die Zuordnung kompliziert sein, wenn Plattformerlöse auf das Konto eines Elternteils fließen und nicht für jedes Video getrennt ausgewiesen werden. Eltern sollten deshalb dokumentieren,
- welche Einnahmen unmittelbar durch das Kind erzielt wurden,
- welche Werbeverträge seine Mitwirkung voraussetzten,
- welche Geschenke oder Sachleistungen es erhielt,
- und wie sein Anteil verwahrt und verwendet wurde.
Wer ist der Arbeitgeber?
Bei einem Familienkanal können die Eltern selbst für die Beschäftigung des Kindes verantwortlich sein.
Ist eine Agentur beteiligt, kann diese zusätzliche Pflichten übernehmen. Dasselbe gilt für Unternehmen, die ein Kind für Produktwerbung engagieren, oder Produktionsfirmen, die Aufnahmen planen und anweisen.
Eine Plattform wie YouTube oder TikTok ist dagegen nicht allein deshalb automatisch Arbeitgeber, weil sie Werbeeinnahmen auszahlt. Entscheidend ist, wer die Tätigkeit organisiert, kontrolliert und wirtschaftlich nutzt.
In komplexeren Fällen können mehrere Beteiligte Verantwortung tragen.
Eltern sind nicht von Schutzpflichten befreit
Das Gesetz behandelt Eltern nicht automatisch milder, nur weil sie ihr eigenes Kind filmen.
DOLE betont ausdrücklich, dass auch Eltern oder gesetzliche Vertreter zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie Kinder ausbeuten, Schutzbestimmungen missachten oder ohne erforderliche Genehmigung arbeiten lassen.
Die familiäre Beziehung ersetzt weder den Arbeitsschutz noch das Recht des Kindes auf seine Einnahmen.
Besonders problematisch sind Inhalte, in denen Kinder absichtlich erschreckt, beschämt, bestraft oder in emotional belastenden Situationen gefilmt werden, um Aufrufe zu erzielen.
Solche Fälle können neben dem Arbeitsrecht weitere Vorschriften zum Schutz vor Missbrauch, Ausbeutung und Diskriminierung berühren.
Privatsphäre ist ein zusätzliches Problem
Eine Working Child Permit beantwortet nur arbeitsrechtliche Fragen. Sie ist keine pauschale Genehmigung, jede private Situation des Kindes zu veröffentlichen.
Gesundheitsinformationen, Schulprobleme, Konflikte, Nacktheit, Toilettensituationen, Aufenthaltsorte und andere sensible Angaben können die Sicherheit und Privatsphäre eines Kindes langfristig gefährden.
Ein kleines Kind kann die Folgen einer dauerhaften Veröffentlichung häufig nicht überblicken. Selbst wenn es während der Aufnahme zustimmt, kann das Material noch Jahre später auffindbar, kopiert und missbraucht werden.
Eltern sollten deshalb neben dem Arbeitsrecht prüfen, ob die Veröffentlichung tatsächlich im Interesse des Kindes liegt.
Kinder können ihre Zustimmung widerrufen oder deutlich machen, dass sie nicht aufgenommen werden möchten. Ein erfolgreicher Kanal darf nicht dazu führen, dass ein Kind faktisch keine Möglichkeit mehr hat, die Teilnahme abzulehnen.
Neue Leitlinien für Plattformen angekündigt
Das Arbeitsministerium überprüft seine bisherigen Regeln, weil digitale Inhalte neue Abgrenzungsprobleme schaffen.
Künftige Leitlinien könnten genauer regeln,
- wann Monetarisierung als Beschäftigung gilt,
- wie Einnahmen zwischen Kind und Familienkanal aufgeteilt werden,
- wie Dreh- und Wartezeiten dokumentiert werden müssen,
- welche Pflichten Plattformen und Werbeagenturen tragen,
- und wie Kinder vor dauerhafter digitaler Bloßstellung geschützt werden.
Bis solche Vorgaben verabschiedet sind, gelten die bestehenden gesetzlichen Mindeststandards weiter.
Eltern sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass eine fehlende besondere Influencer-Verordnung einen rechtsfreien Raum schafft.
Hohe Zahl arbeitender Kinder
Die Diskussion über Kinder in Online-Inhalten ist Teil eines größeren Problems.
Nach vorläufigen Angaben der Philippine Statistics Authority arbeiteten 2025 rund 868.000 Kinder im Alter zwischen fünf und 17 Jahren. Etwa 513.000 von ihnen wurden der Kategorie Kinderarbeit zugerechnet, weil ihre Tätigkeit ausbeuterisch, gefährlich oder schädlich für ihre körperliche, geistige oder psychische Entwicklung war.
Die meisten dieser Kinder arbeiten nicht als Influencer. Digitale Inhalte machen jedoch eine neue Form wirtschaftlicher Nutzung sichtbar, bei der Arbeitsplatz und Familienleben kaum voneinander zu trennen sind.
Frühzeitig beim DOLE nachfragen
Wer ein Kind unter 15 regelmäßig oder bezahlt in Online-Inhalten einsetzen will, sollte sich vor der ersten Produktion an das zuständige regionale Arbeitsministerium wenden.
Eine nachträgliche Genehmigung ersetzt nicht die vorgeschriebene Erlaubnis vor Arbeitsbeginn.
Dabei sollten Eltern oder Produzenten vollständig offenlegen, wie oft das Kind auftritt, welche Einnahmen erwartet werden, welche Aufgaben es übernimmt und wie Schule, Arbeitszeit, Vergütung und Privatsphäre geschützt werden.
Entscheidend ist nicht, ob sich eine Familie selbst als Medienunternehmen versteht. Entscheidend ist, ob das Kind tatsächlich für eine organisierte und wirtschaftlich genutzte Produktion arbeitet.
Quellen: Department of Labor and Employment; Republic Act No. 9231; Republic Act No. 7610; Philippine Statistics Authority; Council for the Welfare of Children / RM







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