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Manila

Bello: Arbeitgeber können ungeimpfte Arbeitnehmer nicht entlassen, aber sie können sie auffordern, nicht zur Arbeit zu kommen

Manila – Arbeitsminister Silvestre Bello III stellte am Freitag klar, dass Arbeitgeber, diejenigen Arbeitnehmer, die sich weigern, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, nicht entlassen können, aber sie können ihnen sagen, dass sie nicht zur Arbeit erscheinen sollen. – klajoo.com – In einem Interview mit Dobol B TV wies Bello III darauf hin, dass Menschen, auch Arbeitnehmer, generell nicht zur COVID-19-Impfung gezwungen werden können. “Das ist keine Grundlage für eine Kündigung. Aber sie können dem Arbeitnehmer sagen, wenn sie sich nicht impfen lassen wollen, dürfen sie in der Zwischenzeit nicht zur Arbeit erscheinen”, sagte er.

Bello III wies darauf hin, dass Arbeitgeber eine “Keine Arbeit, keine Bezahlung” Politik anwenden können, wenn die Arbeitnehmer nicht zur Arbeit erscheinen. Er räumte zwar ein, dass die Menschen nicht gezwungen werden können, sich impfen zu lassen, sagte aber, dass die Entschließung der Inter-Agency Task Force of Emerging Infectious Diseases (IATF-EID) eine Ausnahme für Gebiete der Alarmstufe 3 vorsieht.

Im Rahmen der Alarmstufe 3 dürfen Betriebe nur 30 Prozent der Kapazität von Innenräumen für vollständig geimpfte Personen und 50 Prozent der Kapazität von Außenbereichen nutzen, vorausgesetzt, alle Mitarbeiter sind vollständig gegen COVID-19 geimpft.

Zu den Betrieben, die mit dieser Anforderung der Alarmstufe 3 arbeiten dürfen, gehören:

– Innenräume von Lebensmittelzubereitungsbetrieben wie Imbissbuden, Restaurants und Imbissstuben- überdachte Sportplätze oder Sportstätten, Fitnessstudios, Fitnessstudios, Spas oder andere überdachte Freizeitzentren oder -einrichtungen sowie Schwimmbäder
– Körperpflegedienstleistungen wie Schönheitssalons, Schönheitssalons, medizinisch-ästhetische Kliniken, Kosmetik
– oder Dermakliniken, Make-up-Salons, Nagelstudios, Fußreflexzonenmassage-, Ästhetik-, Wellness- und ganzheitliche Zentren und andere ähnliche Einrichtungen
– Akupunktur- und Elektrokauterisationseinrichtungen sowie Massagetherapien einschließlich Sporttherapien. Dazu gehören auch Einrichtungen, die Bräunungsdienstleistungen, Körperpiercings, Tätowierungen und ähnliche Dienstleistungen anbieten
– Innenräume für Besucher- oder Touristenattraktionen, Bibliotheken, Archive, Museen, Galerien sowie kulturelle Veranstaltungen und Ausstellungen- Veranstaltungsorte in Gebäuden für Meetings, Incentives, Konferenzen und Events (MICE – Meetings, Incentives, Conferences and Events)
– Unterhaltungseinrichtungen in Gebäuden mit Live-Darbietungen wie Karaoke-Bars, Clubs, Konzertsäle, Theater und Kinos

In Bezug auf Stellenbewerber sagte Bello III, dass es im Ermessen des Arbeitgebers liege, ob er ungeimpfte Personen einstelle oder nicht, und fügte hinzu, dass dies keine Form der Diskriminierung sei. Bello III wies auch darauf hin, dass eine Impfung als Qualifikation für eine Stelle angesehen werden kann. – GMA News/KR

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