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Spanien und Philippinen konkretisieren Verfahren für grenzüberschreitende Sozialversicherung

MADRID – Spanien und die Philippinen haben ein neues Verwaltungsabkommen zur praktischen Umsetzung ihres seit 2012 geltenden Sozialversicherungsabkommens in Kraft gesetzt. – klajoo.com – Für Filipinos mit Versicherungszeiten in beiden Staaten ist vor allem wichtig, dass damit Zuständigkeiten, Informationsaustausch und Bearbeitungsverfahren genauer festgelegt werden.

Das grundlegende Sozialversicherungsabkommen wurde bereits 2002 unterzeichnet und trat am 1. August 2012 in Kraft. Das am 11. September 2026 in Madrid geschlossene Verwaltungsabkommen schafft daher keine völlig neuen Rentenansprüche, sondern regelt, wie die bestehenden Rechte zwischen den beteiligten Behörden praktisch umgesetzt werden.

Als philippinische Verbindungsstellen werden die International Operations Group des Social Security System (SSS) für Beschäftigte des privaten Sektors und die Operations Group des Government Service Insurance System (GSIS) für Beschäftigte des öffentlichen Sektors benannt.

Auf spanischer Seite übernehmen unter anderem das Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS), das Instituto Social de la Marina für Seeleute sowie die Tesorería General de la Seguridad Social (TGSS) entsprechende Aufgaben. Die beteiligten Stellen sollen gemeinsame Formulare entwickeln und Informationen direkt austauschen können.

Das Abkommen betrifft Verfahren rund um Sozialversicherungsleistungen wie Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenleistungen sowie die Feststellung, welches Sozialversicherungsrecht in bestimmten grenzüberschreitenden Beschäftigungssituationen anzuwenden ist.

Für Betroffene liegt der praktische Nutzen deshalb vor allem in klareren Verwaltungswegen. Wer sowohl in Spanien als auch auf den Philippinen Versicherungszeiten erworben hat, soll Anträge und Nachweise nicht zwischen zwei voneinander getrennten Systemen ohne festgelegte Schnittstellen koordinieren müssen.

Das Verwaltungsabkommen trat bereits am Tag seiner Unterzeichnung, dem 11. September 2026, in Kraft. Die spanische Veröffentlichung im Boletín Oficial del Estado erfolgte am 22. September.

Das zugrunde liegende Recht besteht seit Jahren; neu sind die detaillierten Verwaltungsregeln, mit denen dieses Recht zwischen SSS, GSIS und den spanischen Sozialversicherungsträgern praktisch umgesetzt werden soll. – RM

Quellen:

  • Boletín Oficial del Estado: Acuerdo administrativo para la aplicación del Convenio de Seguridad Social entre España y Filipinas
  • Philstar: Philippines, Spain ink deal on social security

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