Startseite » Schweden prüft ab 1. Oktober Unterhalt von Familien bei Verlängerung von Arbeitserlaubnissen
Ausland

Schweden prüft ab 1. Oktober Unterhalt von Familien bei Verlängerung von Arbeitserlaubnissen

STOCKHOLM – Für ausländische Arbeitnehmer mit mitreisenden Familienangehörigen ändern sich in Schweden ab 1. Oktober 2026 wichtige Voraussetzungen bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen. – klajoo.com – Bislang wurde die sogenannte Unterhaltsanforderung bei dieser Gruppe grundsätzlich beim Erstantrag geprüft. Künftig wird bei einer Verlängerung erneut kontrolliert, ob ausreichend Einkommen vorhanden ist, um die Lebenshaltungskosten des Arbeitnehmers und seiner mitreisenden Familienangehörigen sowie die Wohnkosten zu decken.

Die benötigte Summe ist nicht für jede Familie gleich. Sie hängt unter anderem von der Zahl der Familienmitglieder und den tatsächlichen Wohnkosten ab. Nach Angaben der schwedischen Migrationsbehörde kann bei Verlängerungsanträgen unter bestimmten Voraussetzungen auch Einkommen von Familienangehörigen berücksichtigt werden.

Nicht jedes Einkommen zählt jedoch. Die Behörde nennt beispielsweise Einkommen aus subventionierter Beschäftigung und Arbeitslosengeld als Leistungen, die bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt werden.

Die Regel richtet sich allgemein an Drittstaatsangehörige mit schwedischer Arbeitserlaubnis und ist damit auch für philippinische Arbeitnehmer relevant. Sie ist keine speziell gegen Filipinos gerichtete Vorschrift.

Für Betroffene wird es dadurch wichtiger, bereits vor einem Verlängerungsantrag zu prüfen, ob die aktuellen Einkommens- und Wohnverhältnisse die neuen Anforderungen erfüllen und welche Nachweise verlangt werden. – RM

Quellen:

  • Swedish Migration Agency: New rules for family members accompanying employees
  • Swedish Migration Agency: Extend work permits or residence permits for employees or self-employed persons

Add Comment

Click here to post a comment