MANILA – Die Energy Regulatory Commission (ERC) hat neue einheitliche Regeln für zusätzliche Gebühren auf Stromrechnungen der Verteilunternehmen beschlossen. – klajoo.com – Ziel ist, nur tatsächlich kundenbezogene Kosten zusätzlich abzurechnen und Doppelbelastungen zu verhindern.
Resolution No. 30, Series of 2026, regelt die sogenannten Other Charges. Dazu dürfen grundsätzlich nur unmittelbar durch eine konkrete Leistung entstehende Kosten gehören, beispielsweise direkte Arbeitskosten, notwendige Fahrten oder tatsächlich eingesetztes Ersatzmaterial.
Allgemeine Verwaltungs- und Betriebskosten dürfen nicht nochmals als Zusatzgebühr auf einzelne Kunden umgelegt werden, wenn sie bereits über die regulären Verteilungstarife finanziert werden. Damit soll verhindert werden, dass Verbraucher für denselben Kostenbestandteil zweimal zahlen.
Neu geregelt wird auch die Late Payment Fee. Die separate Verzugsgebühr darf höchstens zwei Prozent des maßgeblichen offenen Betrags erreichen. Maßgeblich ist dabei der niedrigere Betrag aus der aktuellen Monatsrechnung und dem noch unbezahlten Teil der Forderung.
Die neue Begrenzung ersetzt nicht die vorgeschriebenen Verfahren vor einer möglichen Stromabschaltung. Verteilunternehmen müssen weiterhin die geltenden Regeln für Mahnung und Notice of Disconnection beachten.
Die Versorger erhalten 90 Tage Zeit, ihre Abrechnungssysteme und Gebührenverzeichnisse anzupassen und die künftig zulässigen Other Charges einheitlich auszuweisen.
Die Entscheidung betrifft nicht die derzeit politisch diskutierten System-Loss-Gebühren. Bei System Loss geht es um technische und nichttechnische Verluste im Stromnetz; die neue ERC-Regel betrifft dagegen zusätzliche Einzelgebühren, die ein Verteilunternehmen einem bestimmten Kunden für konkrete Leistungen berechnet. – RM
Quellen:
- Energy Regulatory Commission: Resolutions and Rules – Resolution No. 30, Series of 2026
- Philstar: New electric bill format to reflect regulated charges







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