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Philippinen bleiben außerhalb des ICC – bei Dutertes Festnahme lief die Kooperation über Interpol

MANILA – Die philippinische Regierung hält daran fest, dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) vorerst nicht wieder beizutreten. – klajoo.com – Malacañang bekräftigte diese Linie am Mittwoch, nachdem US-Präsident Donald Trump die Mitgliedstaaten des Gerichts bei den Vereinten Nationen zum Austritt aufgefordert hatte. Präsident Ferdinand Marcos Jr. hatte bereits zuvor erklärt, dass eine Rückkehr der Philippinen in den ICC derzeit nicht vorgesehen sei.

Auf den ersten Blick wirkt diese Haltung widersprüchlich zur Festnahme des früheren Präsidenten Rodrigo Duterte im März 2025. Der Haftbefehl gegen Duterte wurde vom ICC erlassen. Die philippinischen Behörden nahmen ihn anschließend fest und überstellten ihn an den Gerichtshof in Den Haag. Die Regierung erklärte damals jedoch, sie habe dabei nicht mit dem ICC als Institution kooperiert, sondern eine über Interpol übermittelte Aufforderung umgesetzt.

Der Ablauf ist wichtig: Die Vorverfahrenskammer des ICC erließ den Haftbefehl am 7. März 2025 zunächst unter Verschluss und machte ihn am 11. März öffentlich. Nach Angaben des Präsidentenpalasts erhielt die philippinische Seite die Unterlagen über Interpol. Marcos begründete die Festnahme damit, dass die Philippinen ihre Verpflichtungen als Interpol-Mitglied erfüllen müssten. Das Justizministerium bezeichnete diese Zusammenarbeit ausdrücklich als souveräne Entscheidung des philippinischen Staates.

Rechtlich sind ICC-Mitgliedschaft und Interpol-Mitgliedschaft voneinander getrennt. Die Philippinen traten 2019 aus dem Römischen Statut aus, blieben aber Mitglied von Interpol. Ein Austritt aus dem ICC beendet deshalb nicht automatisch die Zusammenarbeit mit Interpol. Gleichzeitig vertritt der ICC die Auffassung, weiterhin für mutmaßliche Verbrechen zuständig zu sein, die während der philippinischen Mitgliedschaft begangen wurden. Der Gerichtshof begrenzt seine Untersuchung auf den Zeitraum vom 1. November 2011 bis einschließlich 16. März 2019.

Diese Zuständigkeit wurde im Duterte-Verfahren mehrfach bestätigt. Die ICC-Berufungskammer wies im April 2026 die Einwände der Verteidigung gegen die Zuständigkeit zurück. Der Austritt schützt damit nach Auffassung des Gerichts nicht rückwirkend vor Verfahren wegen Taten aus der Zeit der Mitgliedschaft.

Politisch bleibt dennoch eine auffällige Trennung bestehen: Manila lehnt eine erneute dauerhafte Bindung an den ICC ab, war aber bereit, einen vom ICC ausgestellten Haftbefehl umzusetzen, nachdem dieser über Interpol an die philippinischen Behörden gelangt war. Die Regierung begründet dies nicht mit einer Anerkennung des ICC als zuständiger Institution für die Philippinen insgesamt, sondern mit ihren eigenständigen internationalen Verpflichtungen gegenüber Interpol.

Damit ist die Linie rechtlich erklärbar, wirkt politisch aber selektiv: Die Regierung unterscheidet zwischen einer erneuten Mitgliedschaft im Gerichtshof und der fallweisen Zusammenarbeit über andere internationale Mechanismen. Ob diese Trennung auch bei möglichen weiteren ICC-Haftbefehlen beibehalten wird, ist von praktischer Bedeutung. Polizei und Präsidentenpalast hatten bereits 2025 erklärt, dass man auch bei weiteren über Interpol übermittelten Ersuchen entsprechend reagieren werde. – RM

Quellen:

  • Philippine News Agency – Palace: PH still not keen on rejoining ICC
  • Philippine News Agency – PH gov’t followed legal procedures in ex-PRRD’s arrest – PBBM
  • Philippine News Agency – DOJ: Cooperation with Interpol an act of a sovereign state
  • International Criminal Court – Situation in the Republic of the Philippines
  • Philippine News Agency – ICC Appeals Chamber upholds jurisdiction over Duterte case

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