Verfasser: Ralf Meschke
Wer den Konflikt im Südchinesischen Meer verstehen will, stößt schnell auf juristische Begriffe: Küstenmeer, ausschließliche Wirtschaftszone, Festlandsockel, Insel, Fels, Riff oder Low-Tide Elevation. Diese Begriffe klingen technisch, entscheiden aber darüber, welche Rechte ein Staat auf See geltend machen kann.
Das wichtigste Regelwerk dafür ist das UN-Seerechtsübereinkommen UNCLOS. Es legt fest, welche maritimen Zonen es gibt, welche Rechte Küstenstaaten dort haben und welche Freiheiten anderen Staaten weiterhin zustehen. Für die West Philippine Sea ist das zentral, weil viele politische Streitpunkte im Kern seerechtliche Fragen berühren.
Warum das Seerecht hier so wichtig ist
Im Südchinesischen Meer geht es nicht nur darum, welche Staaten bestimmte Inseln, Riffe oder Sandbänke für sich beanspruchen. Es geht auch darum, welche maritimen Rechte aus Küsten und natürlichen Erhebungen entstehen können.
Darf ein Staat dort fischen? Darf er Öl und Gas erkunden? Darf er Forschungsschiffe einsetzen? Darf er künstliche Inseln oder Anlagen errichten? Darf ein anderes Land dort mit Marine oder Küstenwache fahren? Und wo endet ein wirtschaftliches Nutzungsrecht, ohne dass daraus vollständige Gebietshoheit wird?
Solche Fragen lassen sich nicht allein mit historischen Karten, alten Namen oder politischen Erklärungen beantworten. Sie hängen eng mit UNCLOS zusammen.
Das macht den Konflikt so kompliziert: Eine Regierung kann politisch eine bestimmte Position vertreten, eine Karte kann einen Anspruch zeigen und ein Schiff kann vor Ort Präsenz demonstrieren. Die rechtliche Bewertung ist aber eine eigene Ebene.
Was UNCLOS regelt
UNCLOS steht für United Nations Convention on the Law of the Sea, auf Deutsch meist UN-Seerechtsübereinkommen. Das Abkommen bildet die wichtigste internationale Grundlage für die Rechte und Pflichten von Staaten auf See.

Logo der United Nations Convention on the Law of the Sea.
Quelle: Wikimedia Commons.
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:UNCLOS_logo.svg
UNCLOS regelt unter anderem, welche Seezonen ein Küstenstaat beanspruchen kann, welche Rechte und Zuständigkeiten er in diesen Zonen besitzt, welche Freiheiten der Schifffahrt und des Überflugs bestehen, wie der Meeresboden und seine Ressourcen behandelt werden, welche Bedeutung natürliche Inseln und andere maritime Erhebungen haben und wie Streitigkeiten rechtlich geklärt werden können.
Wichtig ist aber auch, was UNCLOS nicht automatisch regelt. Das Abkommen entscheidet nicht einfach, welchem Staat eine Insel gehört. Es ist kein weltweites Eigentumsregister für Landgebiete, Inseln oder Riffe.
UNCLOS regelt vor allem, welche maritimen Rechte aus Küsten, Inseln und bestimmten natürlichen Erhebungen entstehen können.

Schematische Darstellung wichtiger Seezonen nach UNCLOS. Die Grafik dient der Erklärung und stellt keine konkrete Grenzziehung im Südchinesischen Meer dar.
Basislinie: Der Ausgangspunkt der Seezonen
Viele Seezonen werden von der sogenannten Basislinie aus gemessen. Vereinfacht gesagt ist das die Linie entlang der Küste, von der aus die Entfernungen seewärts berechnet werden.
Von dieser Basislinie aus werden unter anderem das Küstenmeer, die Anschlusszone und die ausschließliche Wirtschaftszone gemessen.
Das klingt nach einem technischen Detail, ist aber wichtig. Wer wissen will, ob ein Gebiet innerhalb von 12, 24 oder 200 Seemeilen liegt, muss zuerst wissen, von welcher Linie aus gemessen wird.
Bei Inselstaaten und Staaten mit stark gegliederten Küsten kann die Festlegung der Basislinien besonders komplex sein. Auch die Philippinen verwenden als Archipelstaat ein System von Archipelbasislinien. Die genaue Berechnung konkreter Seegebiete ist deshalb komplizierter, als eine einfache Entfernungsmessung von einem beliebigen Küstenpunkt vermuten lässt.
Küstenmeer: Hoheitsrechte grundsätzlich bis 12 Seemeilen
Ein Küstenstaat darf die Breite seines Küstenmeers auf höchstens 12 Seemeilen ab der Basislinie festlegen. Die Philippinen beanspruchen wie die meisten Küstenstaaten grundsätzlich die volle Breite von 12 Seemeilen.
Liegen die Küsten zweier Staaten jedoch so nah beieinander, dass sich ihre Küstenmeere überschneiden würden, kann nicht jeder Staat seine zwölf Seemeilen uneingeschränkt bis in dasselbe Gebiet ausdehnen. Ohne eine anderweitige Vereinbarung verläuft die Grenze grundsätzlich entlang einer Mittellinie, sofern nicht historische Gründe oder besondere Umstände eine andere Lösung rechtfertigen.
Im Küstenmeer besitzt der Küstenstaat weitreichende Hoheitsrechte. Diese erstrecken sich grundsätzlich auch auf den Luftraum über dem Küstenmeer sowie auf dessen Meeresboden und Untergrund.
Andere Staaten haben dort aber weiterhin bestimmte Rechte, insbesondere das Recht der friedlichen Durchfahrt. Auch im Küstenmeer bedeutet staatliche Hoheit daher nicht, dass jedes fremde Schiff automatisch ausgeschlossen werden darf.
Für die rechtliche Einordnung im Südchinesischen Meer ist wichtig: Ob eine natürliche Erhebung überhaupt ein eigenes Küstenmeer erzeugen kann, hängt von ihrer rechtlichen Einordnung ab.
Anschlusszone: Begrenzte Kontrolle jenseits des Küstenmeers
An das Küstenmeer kann sich die Anschlusszone anschließen. Sie darf nicht weiter als 24 Seemeilen von der Basislinie reichen.
Bei einem Küstenmeer von zwölf Seemeilen umfasst sie damit den anschließenden Bereich zwischen zwölf und 24 Seemeilen ab der Basislinie.
In dieser Zone besitzt der Küstenstaat keine allgemeine Gebietshoheit. Er darf jedoch die Kontrollen ausüben, die erforderlich sind, um Verstöße gegen seine Zoll-, Steuer-, Einwanderungs- oder Gesundheitsvorschriften innerhalb seines Hoheitsgebiets oder Küstenmeers zu verhindern oder zu verfolgen.
Die Anschlusszone ist damit ein zusätzlicher Kontrollraum, aber keine Zone vollständiger Gebietshoheit.
EEZ: Ausschließliche Wirtschaftszone bis höchstens 200 Seemeilen
Ein Küstenstaat kann eine ausschließliche Wirtschaftszone, kurz EEZ, einrichten, die sich höchstens 200 Seemeilen von der Basislinie erstreckt.
Liegen die Küsten zweier Staaten so nah beieinander, dass sich ihre möglichen Wirtschaftszonen überschneiden, müssen die Seegebiete zwischen ihnen abgegrenzt werden. Kein Staat kann in einem solchen Bereich seine 200-Seemeilen-Zone einseitig vollständig gegenüber dem anderen durchsetzen.
Der Begriff kann leicht missverstanden werden. Die EEZ ist kein Staatsgebiet wie eine Landfläche oder das Küstenmeer. Der Küstenstaat besitzt dort jedoch besondere Rechte und Zuständigkeiten.
Er hat souveräne Rechte zur Erforschung, Ausbeutung, Erhaltung und Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen. Das betrifft sowohl die lebenden Ressourcen der Wassersäule, vor allem die Fischbestände, als auch Ressourcen des Meeresbodens und seines Untergrunds. Hinzu kommen Rechte zur wirtschaftlichen Nutzung der Zone, beispielsweise zur Energiegewinnung aus Wasser, Strömung und Wind.
Außerdem besitzt der Küstenstaat bestimmte Hoheitsbefugnisse, insbesondere bei der Errichtung und Nutzung künstlicher Inseln und Anlagen, bei wissenschaftlicher Meeresforschung sowie beim Schutz und bei der Bewahrung der Meeresumwelt.
Andere Staaten behalten in der EEZ wichtige Freiheiten. Dazu gehören insbesondere Schifffahrt und Überflug sowie grundsätzlich das Verlegen von Unterseekabeln und Pipelines. Sie müssen dabei jedoch die Rechte und Pflichten des Küstenstaates beachten.
Genau deshalb ist die EEZ für die West Philippine Sea so zentral. Viele philippinische Positionen beziehen sich nicht darauf, dass ein Seegebiet wie philippinisches Landgebiet behandelt werden soll. Es geht vielmehr um wirtschaftliche Rechte und bestimmte Zuständigkeiten, die UNCLOS einem Küstenstaat innerhalb seiner EEZ zuweist.
Festlandsockel: Rechte am Meeresboden und im Untergrund
Neben der EEZ spielt der Festlandsockel eine wichtige Rolle. Der Begriff bezeichnet im Seerecht nicht die darüberliegende Wassersäule, sondern den Meeresboden und seinen Untergrund.
Der Küstenstaat besitzt dort souveräne Rechte zur Erforschung und Ausbeutung natürlicher Ressourcen. Dazu gehören vor allem Öl, Gas und mineralische Rohstoffe sowie bestimmte sesshafte Arten wie Korallen, Muscheln oder Schwämme.
Diese Rechte bestehen von Anfang an und unabhängig davon, ob der Küstenstaat das Gebiet tatsächlich nutzt oder seine Rechte ausdrücklich verkündet. Nutzt der Küstenstaat die Ressourcen nicht, darf ein anderer Staat dies nicht ohne seine Zustimmung übernehmen.
EEZ und Festlandsockel überschneiden sich innerhalb von 200 Seemeilen häufig, sind aber rechtlich nicht dasselbe.
Die EEZ regelt Rechte und Zuständigkeiten in der Wassersäule sowie am Meeresboden und in dessen Untergrund. Sie betrifft unter anderem Fischerei, wirtschaftliche Nutzung, künstliche Anlagen, Forschung und Umweltschutz.
Der Festlandsockel betrifft ausschließlich den Meeresboden und seinen Untergrund. Die Rechte am Festlandsockel verändern nicht den rechtlichen Status der darüberliegenden Gewässer oder des darüberliegenden Luftraums.
Ein weiterer Unterschied ist die mögliche Ausdehnung. Eine EEZ kann höchstens 200 Seemeilen erreichen. Ein Festlandsockel kann unter bestimmten geologischen und rechtlichen Voraussetzungen über 200 Seemeilen hinausreichen. Für einen solchen erweiterten Festlandsockel gelten allerdings zusätzliche Regeln und Verfahren.
Für die Philippinen sind Festlandsockelrechte unter anderem bei möglichen Energieprojekten westlich von Palawan relevant, etwa im Bereich von Recto Bank / Reed Bank.
Insel, Fels oder überspülte Erhebung?
Im Südchinesischen Meer geht es häufig um sehr kleine natürliche Erhebungen. Manche bleiben auch bei Flut über Wasser, andere sind nur bei Ebbe sichtbar, wieder andere liegen dauerhaft unterhalb der Wasseroberfläche.
Die heutige Größe einer aufgeschütteten Anlage oder eines militärischen Außenpostens sagt dabei wenig über die ursprüngliche rechtliche Einordnung aus. Entscheidend ist grundsätzlich der natürliche Zustand der Erhebung.
Inseln
Eine Insel ist nach UNCLOS ein natürlich entstandenes Landgebiet, das von Wasser umgeben ist und auch bei Flut über Wasser bleibt.
Grundsätzlich können für eine Insel dieselben maritimen Zonen gelten wie für anderes Landgebiet: Küstenmeer, Anschlusszone, ausschließliche Wirtschaftszone und Festlandsockel.
Das bedeutet aber nicht, dass jede kleine Erhebung, die bei Flut aus dem Wasser ragt, automatisch eine eigene EEZ von bis zu 200 Seemeilen erzeugt.
Felsen nach Artikel 121 Absatz 3
UNCLOS enthält eine Einschränkung für Felsen, die keine menschliche Besiedlung oder kein eigenständiges wirtschaftliches Leben tragen können.
Solche Felsen können ein Küstenmeer und eine Anschlusszone erzeugen, aber keine eigene ausschließliche Wirtschaftszone und keinen eigenen Festlandsockel.
Die umgangssprachliche Bezeichnung eines Ortes als „Insel“ oder „Fels“ entscheidet diese Frage nicht. Maßgeblich sind seine natürlichen Eigenschaften und die rechtlichen Kriterien von UNCLOS.
Auch Gebäude, Landebahnen, Entsalzungsanlagen, militärische Versorgung oder von außen herangebrachte Lebensmittel beweisen nicht automatisch, dass eine Erhebung aus eigener Kraft menschliche Besiedlung oder ein eigenständiges wirtschaftliches Leben tragen kann.
Ein wichtiges Beispiel ist Pag-asa Island, der Verwaltungssitz der philippinischen Gemeinde Kalayaan. Dort leben dauerhaft Menschen, und es gibt unter anderem Wohngebäude, öffentliche Einrichtungen und eine Landebahn.
Für die rechtliche Einordnung ist jedoch nicht allein entscheidend, ob Menschen heute auf einer Insel leben können. Maßgeblich ist, ob die natürliche Erhebung aus eigener Kraft menschliche Besiedlung oder ein eigenständiges wirtschaftliches Leben tragen kann. Die Versorgung Pag-asas hängt wesentlich von Verbindungen zum philippinischen Festland ab.
Das Schiedsgericht kam 2016 zu dem Ergebnis, dass keine der bei Flut über Wasser liegenden Erhebungen der Spratly Islands die Voraussetzungen für eine eigene ausschließliche Wirtschaftszone oder einen eigenen Festlandsockel erfüllt. Das gilt auch für Pag-asa. Die Insel kann ein Küstenmeer erzeugen, aber keine eigene EEZ.

Pag-asa Island liegt weit westlich von Palawan und außerhalb des von den Hauptinseln ausgehenden Küstenmeers und der Anschlusszone. Die dauerhaft bewohnte Insel erzeugt nach dem Schiedsspruch von 2016 jedoch keine eigene ausschließliche Wirtschaftszone. Die dargestellte 200-Seemeilen-Linie dient der schematischen Orientierung und stellt keine Anerkennung von Hoheitsansprüchen oder Seegrenzen dar. Grafik: © klajoo.
Low-Tide Elevations
Eine Low-Tide Elevation ist eine natürlich entstandene Erhebung, die bei Ebbe von Wasser umgeben und sichtbar ist, bei Flut aber überspült wird.
Eine solche Erhebung erzeugt grundsätzlich keine eigenen maritimen Zonen. Liegt sie ganz oder teilweise innerhalb des Küstenmeers eines Festlands oder einer Insel, kann ihre Niedrigwasserlinie unter bestimmten Voraussetzungen für die Messung der Basislinie berücksichtigt werden.
Liegt eine Low-Tide Elevation außerhalb eines bestehenden Küstenmeers, besitzt sie keine eigene Basislinie und erzeugt weder ein Küstenmeer noch eine EEZ oder einen Festlandsockel.
Dauerhaft überspülte Erhebungen
Eine natürliche Erhebung, die selbst bei Ebbe vollständig unter Wasser bleibt, ist weder eine Insel noch eine Low-Tide Elevation.
Ein dauerhaft überspültes Riff oder eine andere unterseeische Erhebung erzeugt keine eigenen maritimen Zonen.
Die Begriffe Riff, Shoal oder Sandbank beschreiben daher nicht automatisch eine bestimmte Rechtskategorie. Entscheidend ist, ob die natürliche Erhebung bei Flut über Wasser bleibt, nur bei Ebbe sichtbar wird oder dauerhaft unterhalb der Wasseroberfläche liegt.
Künstliche Inseln und aufgeschüttete Anlagen
Künstliche Inseln besitzen nicht den rechtlichen Status natürlicher Inseln.
Wird ein Riff oder eine bei Flut überspülte Erhebung aufgeschüttet und mit Gebäuden, Hafenanlagen oder einer Landebahn versehen, entsteht daraus keine natürliche Insel im Sinne von UNCLOS.
Eine künstliche Insel erzeugt deshalb weder ein eigenes Küstenmeer noch eine eigene ausschließliche Wirtschaftszone oder einen eigenen Festlandsockel. Sie verändert auch nicht automatisch die Grenzen bereits bestehender maritimer Zonen.
Um künstliche Inseln und Anlagen können unter bestimmten Voraussetzungen Sicherheitszonen eingerichtet werden. Solche Sicherheitszonen dienen dem Schutz der Anlage und der Schifffahrt. Sie sind jedoch keine territorialen Gewässer und dürfen nicht mit einem Küstenmeer verwechselt werden.
Das ist für das Südchinesische Meer besonders relevant, weil mehrere Anrainerstaaten natürliche Erhebungen durch Aufschüttungen und Bauwerke vergrößert haben. Besonders umfangreiche Projekte wurden von China und in jüngerer Zeit auch von Vietnam durchgeführt. Unabhängig davon, welcher Staat solche Anlagen errichtet, verändern die Bauarbeiten nicht den ursprünglichen rechtlichen Status der natürlichen Erhebung.
Merksatz: Der natürliche Zustand entscheidet
Eine natürliche Insel, die auch bei Flut über Wasser bleibt, kann grundsätzlich maritime Zonen erzeugen.
Ein Fels, der keine menschliche Besiedlung oder kein eigenständiges wirtschaftliches Leben tragen kann, erzeugt keine eigene EEZ und keinen eigenen Festlandsockel.
Eine Low-Tide Elevation ist bei Flut überspült und erzeugt außerhalb eines bestehenden Küstenmeers keine eigenen Seezonen.
Eine dauerhaft unter Wasser liegende Erhebung erzeugt ebenfalls keine eigenen Seezonen.
Eine künstliche Insel erzeugt weder ein eigenes Küstenmeer noch eine eigene EEZ oder einen eigenen Festlandsockel.
Was UNCLOS nicht entscheidet
UNCLOS ist ein umfassendes Regelwerk, löst aber nicht jede Frage.
Es entscheidet nicht automatisch, welchem Staat eine Insel territorial gehört. Ebenso wenig entscheidet es, welche historischen Erzählungen politisch überzeugender sind, wer vor Ort tatsächlich die Kontrolle ausübt oder wie Staaten auf See praktisch miteinander umgehen.
Das ist eine der wichtigsten Unterscheidungen der gesamten Themenserie:
Rechtliche Bewertung, politische Positionen und tatsächliche Lage auf See sind nicht dasselbe.
Ein Staat kann nach UNCLOS bestimmte Rechte besitzen und dennoch Schwierigkeiten haben, diese Rechte vor Ort auszuüben. Umgekehrt kann ein anderer Staat durch Schiffe, Patrouillen oder Anlagen dauerhafte Präsenz zeigen, ohne dass daraus automatisch eine international anerkannte Rechtsposition entsteht.
Warum historische Karten keine modernen Seezonen ersetzen
Im vorherigen Teil der Themenserie ging es um historische Ansprüche und die Nine-Dash Line. Teil 2 erklärt, weshalb solche Karten nach modernem Seerecht nicht automatisch ausreichen, um maritime Zonen zu begründen.
Historische Nutzung, alte Karten, traditionelle Fischerei oder nationale Erzählungen können politisch und in einzelnen rechtlichen Zusammenhängen relevant sein. Sie ersetzen aber nicht die Regeln von UNCLOS über Küstenmeer, EEZ, Festlandsockel und maritime Erhebungen.
Wenn historische Linien weit in den Meeresraum hineinreichen, stellt sich deshalb die Frage, ob die damit verbundenen Ansprüche mit den Rechten vereinbar sind, die UNCLOS den Küstenstaaten zuweist.
Diese Frage spielte später auch im Schiedsverfahren der Philippinen gegen China eine zentrale Rolle.
Brücke zum Schiedsspruch von 2016
Der Schiedsspruch von 2016 wird in Teil 5 der Themenserie ausführlich erklärt. Für das Verständnis von Teil 2 reicht zunächst die rechtliche Grundlage:
Das Tribunal musste nicht entscheiden, welchem Staat bestimmte Inseln territorial gehören. Es musste auch keine vollständige Seegrenze zwischen China und den Philippinen ziehen.
Es prüfte vielmehr, welche Rechtsfolgen sich nach UNCLOS aus bestimmten Ansprüchen und maritimen Erhebungen ergeben.
Dabei ging es unter anderem um folgende Fragen:
Können bestimmte natürliche Erhebungen eine eigene EEZ oder einen eigenen Festlandsockel erzeugen?
Welche rechtliche Bedeutung besitzen Low-Tide Elevations?
Welche Folgen haben künstliche Aufschüttungen?
Sind weitreichende historische Rechte innerhalb einer großen Anspruchslinie mit UNCLOS vereinbar?
Welche Rechte stehen den Philippinen in Bereichen ihrer ausschließlichen Wirtschaftszone und ihres Festlandsockels zu?
Damit wird deutlich, warum UNCLOS für die West Philippine Sea so wichtig ist. Ohne diese Grundlagen bleiben sowohl der Schiedsspruch als auch viele heutige Zwischenfälle schwer verständlich.
Dass die seerechtlichen Fragen für die Philippinen weiterhin praktische Bedeutung besitzen, zeigt auch der Ausbau entsprechender Fachkompetenz innerhalb staatlicher Institutionen. Eine neue Einheit im philippinischen Justizministerium soll Expertise zum internationalen Seerecht und zu maritimen Streitfragen bündeln.
Warum das wichtig ist
Viele Meldungen zur West Philippine Sea wirken zunächst wie einzelne politische oder sicherheitspolitische Vorfälle: ein blockierter Versorgungseinsatz, der Einsatz von Wasserwerfern, ein Forschungsschiff, eine neue Boje oder eine diplomatische Protestnote.
Für ihre rechtliche Einordnung sind jedoch meist dieselben Fragen entscheidend:
In welcher maritimen Zone findet der Vorfall statt?
Welche Rechte besitzt dort der Küstenstaat?
Welche Freiheiten behalten andere Staaten?
Welchen natürlichen Status hat die betroffene Insel, das Riff oder die Erhebung?
Und verändert eine künstliche Aufschüttung diesen Status?
UNCLOS beantwortet nicht jede territoriale oder politische Streitfrage. Es liefert aber die Regeln, mit denen maritime Zonen, Nutzungsrechte und natürliche Erhebungen rechtlich eingeordnet werden können. Ohne diese Grundlage lassen sich viele Konflikte im Südchinesischen Meer nicht seriös verstehen.
Kurz erklärt
UNCLOS
Das UN-Seerechtsübereinkommen. Es regelt zentrale Rechte und Pflichten auf See, darunter maritime Zonen, wirtschaftliche Rechte, Schifffahrt, Meeresumweltschutz und Streitbeilegung.
Basislinie
Ausgangspunkt, von dem aus viele maritime Zonen seewärts gemessen werden.
Küstenmeer
Ein Küstenstaat darf dessen Breite auf höchstens zwölf Seemeilen ab der Basislinie festlegen. Er besitzt dort weitreichende Hoheitsrechte. Andere Staaten behalten insbesondere das Recht der friedlichen Durchfahrt.
Anschlusszone
Zone jenseits des Küstenmeers, die höchstens bis 24 Seemeilen ab der Basislinie reichen darf. Der Küstenstaat kann dort bestimmte Zoll-, Steuer-, Einwanderungs- und Gesundheitsvorschriften kontrollieren.
EEZ / Ausschließliche Wirtschaftszone
Zone, die sich höchstens 200 Seemeilen ab der Basislinie erstrecken kann. Der Küstenstaat besitzt dort besondere wirtschaftliche Rechte und bestimmte Hoheitsbefugnisse, aber keine vollständige Gebietshoheit wie im Küstenmeer.
Festlandsockel
Meeresboden und Untergrund, an denen der Küstenstaat souveräne Rechte zur Erforschung und Ausbeutung natürlicher Ressourcen besitzt. Die Rechte bestehen unabhängig von tatsächlicher Nutzung oder ausdrücklicher Verkündung.
Insel
Ein natürlich entstandenes Landgebiet, das von Wasser umgeben ist und auch bei Flut über Wasser bleibt. Eine Insel kann grundsätzlich eigene maritime Zonen erzeugen.
Fels nach Artikel 121 Absatz 3
Eine natürliche Erhebung über Wasser, die keine menschliche Besiedlung oder kein eigenständiges wirtschaftliches Leben tragen kann. Sie erzeugt keine eigene EEZ und keinen eigenen Festlandsockel.
Low-Tide Elevation
Eine natürliche Erhebung, die bei Ebbe sichtbar ist, bei Flut aber überspült wird. Außerhalb eines bestehenden Küstenmeers erzeugt sie keine eigenen maritimen Zonen.
Dauerhaft überspülte Erhebung
Ein Riff oder eine andere natürliche Erhebung, die auch bei Ebbe unter Wasser liegt. Sie erzeugt keine eigenen maritimen Zonen.
Künstliche Insel
Eine durch Aufschüttung oder Bauwerke geschaffene Struktur. Sie erzeugt weder ein eigenes Küstenmeer noch eine eigene EEZ oder einen eigenen Festlandsockel.
Dieser Artikel ist Teil 2 der klajoo-Themenserie „West Philippine Sea / Südchinesisches Meer erklärt“. Die weiteren Teile erscheinen schrittweise in den kommenden Tagen und Wochen.
Artikel dieser Serie
Übersicht
► Klajoo-Themenserie zur West Philippine Sea und zum Südchinesischen Meer in 11 Teilen





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