Manila – Der Oberste Gerichtshof (SC – Supreme Court) hat am Freitag erklärt, dass Annullierungs- und Nichtigkeitsklagen gegen Ehen nun elektronisch eingereicht und zugestellt werden müssen. – klajoo.com – In einer Pressemitteilung teilte der SC mit, dass er Regel 13-A der Zivilprozessordnung erweitert habe, die die elektronische Einreichung und Zustellung von Schriftsätzen, Anträgen und anderen Dokumenten in Zivilverfahren vor Gerichten erster und zweiter Instanz vorschreibt.
“Abschnitt 1 der Regel 13-A wurde geändert, um Annullierungs- und Nichtigkeitsfälle einzuschließen, andere Sonderverfahren bleiben jedoch ausgeschlossen”, sagte der SC in einer kürzlichen Resolution.
Die Änderung trat nach Veröffentlichung der Resolution am 24. April in Kraft.
Der SC erklärte, dieser Schritt sei Teil seiner Bemühungen, Gerichtsverfahren im Rahmen des strategischen Plans für Justizinnovationen 2022-2027 zu rationalisieren.
Vor dieser Änderung galt Regel 13-A nicht für besondere Verfahren wie Eheannullierungs- und Ehenichtigkeitsverfahren.
Das Büro des Gerichtsverwalters empfahl ihre Aufnahme und wies darauf hin, dass in diesen Fällen ähnliche Verfahren wie in Zivilklagen Anwendung finden.
Der Oberste Gerichtshof hat zuvor angeordnet, dass die gesamte Einreichung und Zustellung von Schriftsätzen, Anträgen, ausgehenden Gerichtsdokumenten und anderen Dokumenten in Zivilverfahren bei den Gerichten erster Instanz elektronisch per E-Mail erfolgen muss, mit Ausnahme von Einleitungsschriftsätzen ab dem 1. Dezember 2024. – KFR
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