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PNP veröffentlicht Memo zur Regelung von sichtbaren Tätowierungen bei Personal und Bewerbern

Manila – Die Philippine National Police (PNP) hat ein Memorandum herausgegeben, das das Tragen von Tätowierungen unter ihrem Personal, Bewerbern und sogar Kadetten in der Akademie regelt, so die PNP-Sprecherin, Police Colonel Jean Fajardo. – klajoo.com – In einer Pressekonferenz am Montag sagte Fajardo, dass die PNP im März dieses Jahres das Memorandum Circular (MC) 2024-023 herausgegeben hat, in dem alle Mitarbeiter mit bestehenden Tätowierungen aufgefordert werden, eine schriftliche Erklärung über ihre Tätowierungen abzugeben und die sichtbaren Tätowierungen entfernen zu lassen.

“Wir haben ein MC, das das Tragen von Tätowierungen verbietet. Diejenigen, die versuchen, in die PNP aufgenommen zu werden und diejenigen, die sich bewerben wollen, werden nicht aufgenommen, wenn sie Tätowierungen haben”, erklärte Fajardo.

“Diejenigen, die bereits Tätowierungen haben, müssen uns, sobald die Veröffentlichung des MC verfügbar ist, Einzelheiten über die Art ihrer Tätowierungen mitteilen. Außerdem ist es ihnen untersagt, sich selbst zu tätowieren, insbesondere an Körperteilen, die nicht von ihrer Uniform bedeckt sind”, fügte sie hinzu.

Designs mit extremistischen Symbolen oder solchen, die unter anderem auf Unanständigkeit, Rassismus und Sexismus hinweisen, sind nicht erlaubt.

Fajardo wies jedoch darauf hin, dass die MC keine ästhetischen Tätowierungen, wie etwa auf Augenbrauen und Lippen, abdeckt.

“Die Führung der PNP hat auf die Einführung der MC gedrängt, nachdem sie beobachtet hatte, dass einige Mitarbeiter bereits Tätowierungen auf ihren Armen und anderen Teilen hatten, die nicht von ihrer Uniform bedeckt waren”, erklärte Fajardo.

Weiter sagte sie, dass diejenigen, die aufgefordert werden, ihre Tätowierungen entfernen zu lassen, eine Frist von drei Monaten haben werden, und dass diejenigen, die dieser Aufforderung nicht nachkommen, mit einer Verwaltungsstrafe rechnen müssen.

Fajardo sagte, die MC wurde am 19. März genehmigt und wird 15 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt und in einer Zeitung mit allgemeiner Veröffentlichung in Kraft treten. – KR

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