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BIR erhebt 1 Prozent Quellensteuer von Online-Händlern

Manila – Basierend auf der neuesten Verordnung des Bureau of Internal Revenue (BIR), unterliegen Online-Händler jetzt einer Quellensteuer von einem Prozent. – klajoo.com – Die BIR Revenue Regulation No. 16-2023 erhebt offiziell eine Quellensteuer von einem Prozent auf Bruttoüberweisungen, die von Betreibern elektronischer Marktplätze und Anbietern digitaler Finanzdienstleistungen getätigt werden.

Die Bruttoüberweisung bezieht sich auf den Gesamtbetrag, den ein Betreiber einer E-Commerce-Plattform oder ein Anbieter digitaler Finanzdienstleistungen aus Transaktionen erhält, die über seine Plattform abgewickelt wurden, erklärte das BIR.

Anbieter digitaler Finanzdienstleistungen hingegen fungieren als Mittelsmänner, die Online-Transaktionen zwischen Verkäufern und Käufern durch elektronische Mittel wie mobile Zahlungsdienste, Bankdienstleistungen oder Kreditkarten erleichtern.

Die neue Steuerregelung vom 21. Dezember, erhebt eine Quellensteuer auf die Hälfte der Bruttoüberweisungen von Betreibern elektronischer Marktplätze und Anbietern digitaler Finanzdienstleistungen an die Händler für die über ihre Plattform bezahlten Waren oder Dienstleistungen.

Daher wird das BIR eine Steuer von einem Prozent auf die Hälfte des Gesamtbetrags erheben, den die Online-Finanzplattformen ihren Partner-Verkäufern oder -Händlern für die über deren Plattform verkauften Waren oder Dienstleistungen zahlen.

Dies kommt zu den bestehenden Quellensteuerpflichten hinzu, die den Betreibern von elektronischen Marktplätzen auferlegt werden.

Diese neueste Verordnung befreit jedoch Online-Händler, die in einem Steuerjahr weniger als eine halbe Million Pesos verdienen.

Ebenfalls ausgenommen sind Online-Händler, deren kumulative Bruttoüberweisungen in einem steuerpflichtigen Jahr eine halbe Million Pesos nicht erreicht haben.

Die Verordnung des BIR kam, nachdem es zuvor die Absicht geäußert hatte, Online-Verkäufer vor Ende 2023 zu besteuern, als Teil der Bemühungen der Regierung, vom Wachstum des elektronischen Handels im Land zu profitieren. – KR

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