Manila – Reisende sollten sich auf höhere Flugpreise im kommenden Monat einstellen, da das Civil Aeronautics Board (CAB) angesichts des durch den Nahostkonflikt verursachten Ölpreisschocks die Höhe des Treibstoffzuschlags für Inlands- und Auslandsflüge angepasst hat. – klajoo.com – In einer Mitteilung erklärte das CAB, dass sie angesichts der hohen Volatilität der Kraftstoffpreise als vorübergehende Maßnahme den Zeitraum für die Anpassung des Treibstoffzuschlags von einem Monat auf 15 Tage verkürzt, um schneller auf Marktveränderungen reagieren zu können, deren Auswirkungen abzufedern und die steigenden Kosten zu bewältigen.
Der Verkehrsminister (DOTr – Department of Transportaion) Giovanni Lopez hatte das CAB angewiesen, den Evaluierungs- und Umsetzungszeitraum für jegliche Änderungen der Kerosinpreise auf Flugtarife von einem Monat auf 15 Tage zu verkürzen.
Für die erstmalige Umsetzung der verkürzten Anpassungsphase teilte die Behörde mit, dass der Treibstoffzuschlag für Passagiere und Fracht bei Inlands- und Auslandsflügen für den Zeitraum vom 1. bis 15. April 2026 auf Stufe 8 angehoben wird, gegenüber der derzeitigen Stufe 4.
Der Treibstoffzuschlag ist eine optionale Gebühr, die zusätzlich zum Grundpreis erhoben wird und die Fluggesellschaften an die Passagiere weitergeben können, um die durch die Preisschwankungen von Kerosin entstandenen Kosten zu decken.
Die CAB passt die Treibstoffzuschläge an die Preisentwicklung von Kerosin an.
Nach der derzeitigen Stufe 4 liegt der Treibstoffzuschlag für Passagiere bei Inlandsflügen je nach Entfernung zwischen 117 PHP und 342 PHP, während er bei internationalen Flügen mit Startpunkt in den Philippinen zwischen 385,70 PHP und 2.867,82 PHP liegt.
Unterdessen müssen Passagiere gemäß Stufe 8 für Inlandsflüge Treibstoffzuschläge zwischen 253 PHP und 787 PHP zahlen, abhängig von der Flugdistanz und bei internationalen Flügen zwischen 835,06 PHP und 6.208,98 PHP.
“Fluggesellschaften, die für denselben Zeitraum einen Treibstoffzuschlag erheben oder einziehen möchten, müssen ihren Antrag bei dieser Behörde spätestens zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einreichen, wobei die Treibstoffzuschläge den oben genannten Betrag nicht überschreiten dürfen”, so das CAB.
Die Behörde teilte mit, dass die jeweils nächsten und nachfolgenden Stufen mindestens drei Tage vor ihrem Inkrafttreten bekannt gegeben werden und dass der Evaluierungszeitraum entsprechend dem 15-tägigen Implementierungszeitraum auf 15 Tage verlängert wird.
“Diese Übergangsmaßnahme bleibt bis zur Stabilisierung der aktuellen Lage in Kraft oder wird gegebenenfalls angepasst oder aufgehoben”, so das CAB. – KR







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