Manila – Am Montag wurde beim Repräsentantenhaus eine Amtsenthebungsklage gegen Präsident Ferdinand “Bongbong” Marcos Jr. eingereicht. – klajoo.com – Die Beschwerde wurde von Rechtsanwalt Andre de Jesus eingereicht und von Jett Nisay, dem Abgeordneten der Pusong Pinoy Party-List, unterstützt.
Die Generalsekretärin des Repräsentantenhauses, Cheloy Garafil, bestätigte am Montagvormittag den Eingang der Amtsenthebungsklage gegen den Präsidenten.
Es handelte sich um die erste Amtsenthebungsklage gegen Marcos Jr.
Gemäß Artikel XI der Verfassung von 1987 unter “Rechenschaftspflicht öffentlicher Amtsträger” können der Präsident, der Vize-Präsident, Mitglieder des Obersten Gerichtshofs, Mitglieder der Verfassungskommissionen und der Ombudsmann aufgrund eines Amtsenthebungsverfahrens und einer Verurteilung wegen folgender Vergehen ihres Amtes enthoben werden:
- schuldhafter Verstoß gegen die Verfassung
- Verrat
- Verrat am öffentlichen Vertrauen
- Bestechung
- Bestechung und Korruption
- andere schwere Verbrechen
Alle anderen Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes können gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ihres Amtes enthoben werden, jedoch nicht durch ein Amtsenthebungsverfahren, so die Verfassung.
Das Amtsenthebungsverfahren beginnt im Repräsentantenhaus, wo jedes Mitglied oder jeder Bürger eine eidesstattliche Erklärung einreichen kann, die von einem Mitglied des Repräsentantenhauses bestätigt werden muss.
Diese Erklärung wird innerhalb von zehn Sitzungstagen in die Tagesordnung aufgenommen und innerhalb von drei weiteren Sitzungstagen an den zuständigen Ausschuss des Repräsentantenhauses weitergeleitet.
Nach Durchführung einer Anhörung und mit Stimmenmehrheit der Ausschussmitglieder legt der Ausschuss dem Repräsentantenhaus innerhalb von sechzig Sitzungstagen einen Bericht vor.
Die Resolution wird vom Repräsentantenhaus innerhalb von zehn Sitzungstagen auf die Tagesordnung gesetzt.
“Für die Bestätigung einer dem Amtsenthebungsverfahren zustimmenden Resolution des Ausschusses oder für die Aufhebung einer gegenteiligen Resolution ist eine Mehrheit von mindestens einem Drittel aller Mitglieder des Repräsentantenhauses erforderlich. Die Stimme jedes Mitglieds wird protokolliert”, so Artikel XI, Abschnitt 3 (3).
“Sollte die bestätigte Beschwerde oder der Antrag auf Amtsenthebung von mindestens einem Drittel aller Mitglieder des Repräsentantenhauses eingereicht werden, so bilden diese die Anklagepunkte, und das Verfahren vor dem Senat beginnt unverzüglich”, hieß es weiter.
Der verabschiedete Beschluss wird dem Senat zur Abstimmung vorgelegt, der den angeklagten Beamten verurteilen wird, wenn zwei Drittel des Senats dafür stimmen. – KR







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