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Manila

DOLE verschärft Regeln für die Feuerwerksindustrie vor den Feiertagen

Manila – Das Department of Labor and Employment (DOLE) hat vor den Feiertagen eine strengere Überwachung der Pyrotechnikbranche angekündigt und Betriebe aufgefordert, die vorgeschriebenen Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten, andernfalls drohen Sanktionen. – klajoo.com – Arbeitsminister Bienvenido Laguesma unterzeichnete am 28. November die Arbeitsrichtlinie Nr. 18 Series 2025 und erinnerte Hersteller, Händler und Einzelhändler an die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen gemäß Republic Act (RA) 11058, dem Arbeitsschutzgesetz.

Laguesma betonte, dass die Arbeit mit Pyrotechnik die strikte Einhaltung der Sicherheitsvorschriften erfordere und dass Fehler im Umgang mit explosiven Stoffen zu schweren oder gar tödlichen Unfällen führen könnten.

Die Empfehlung von DOLE bekräftigt die uneingeschränkte Einhaltung der Abteilungsverordnung Nr. 134 Serie 2014, die verbindliche Sicherheitssysteme für pyrotechnische Einrichtungen darlegt.

Zu diesen Einrichtungen gehören Fabriken, die Feuerwerkskörper herstellen, Lagerhäuser, in denen pyrotechnische Materialien gelagert werden, und Einzelhandelsgeschäfte, die Feuerwerkskörper verkaufen.

Die Anordnung schreibt geschultes Sicherheits- und Gesundheitspersonal, die Einhaltung der Arbeitsschutzstandards und die Erstellung von Betriebsrichtlinien zur Bewältigung der größten Risiken bei pyrotechnischen Arbeiten vor

Gleichzeitig wird von den Beschäftigten erwartet, dass sie an Schulungen teilnehmen und sich an der Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen an ihren jeweiligen Arbeitsplätzen beteiligen.


Gemäß der Empfehlung sind die regionalen DOLE-Büros und die Arbeitsrechtsbeauftragten für die Durchsetzung der Vorschriften und die Überwachung pyrotechnischer Betriebe zuständig.

Das DOLE wies seine regionalen Einheiten außerdem an, sich mit dem Bureau of Fire Protection (BFP), der Philippine National Police (PNP) und den lokalen Behörden abzustimmen, um unsichere Betriebsabläufe zu identifizieren.

Die Regionaldirektoren sind außerdem verpflichtet, dem Büro für Arbeitsbedingungen bis zum 15. Januar 2026 entsprechende Berichte vorzulegen, um die Umsetzung der Empfehlung zu gewährleisten. – KR

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