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BI verhaftet drei Ausländer, die sich als Filipinos ausgaben

Manila – Das Bureau of Immigration (BI) legte dem Department of Justice (DOJ) einen Bericht vor, um eine Untersuchung der Herkunft illegal erworbener philippinischer Dokumente durch Ausländer einzuleiten. – klajoo.com – Der BI-Chef Joel Anthony Viado äußerte sich besorgt über die zunehmende Verwendung solcher Dokumente durch illegale Einwanderer für Geschäftsbeziehungen im Land.


“Die illegale Verwendung philippinischer Dokumente ist ein Problem der nationalen Sicherheit, das an der Wurzel gepackt werden muss”, sagte Viado in einer Pressemitteilung vom Samstag.

Das BI wurde erneut alarmiert, nachdem drei weitere mutmaßliche Falschaussagen der Filipinos bei separaten Einsätzen in Pampanga festgenommen wurden.

Unter ihnen war ein chinesischer Staatsbürger namens Lin Yi (35), der am 31. Juli in einem Geschäftslokal an der Pandan Road in Angeles City festgenommen wurde.

Die Festnahme erfolgte aufgrund einer anonymen Anzeige gegen Lin, der in der Gegend eine Autowaschanlage betrieb.

Der Anzeigeerstatter gab an, bei seinen Geschäftsbeziehungen eine philippinische Identität verwendet zu haben.

Das BI erhielt eine Kopie von Lin seiner philippinischer Geburtsurkunde, die verdächtigerweise zu spät registriert wurde, einen philippinischen Personalausweis und eine offizielle Quittung für einen philippinischen Führerschein.

Der Ausländer besaß außerdem ein bis 2027 gültiges Arbeitsvisum unter seiner chinesischen Identität.

Yan Yize (30) wurde in einer Wohnanlage im Stadtbezirk Malabanias in Angeles City, festgenommen, während Wang Jiangyi (55) im Ortsbezirk Panipuan in Mexiko festgenommen wurde.

Beide verwenden philippinische Identitäten und besitzen spät registrierte philippinische Geburtsurkunden, Steueridentifikationsnummern und Gewerbeanmeldungen bei der Securities and Exchange Commission (SEC).

Sie sollen mit einem Bau- und Entwicklungsunternehmen in Verbindung stehen, das an Grundstückserwerben beteiligt ist.

Die Ausländer bleiben bis zum Abschluss des Abschiebungsverfahrens in BI-Haft. – KR

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