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Cebu

Lapu-Lapu verbietet Plastik an Wochenenden

Cebu – Um die Abfallwirtschaft zu stärken, verbietet Lapu-Lapu City, Cebu, nach Änderungen ihrer Umweltverordnung nun jeden Freitag, Samstag und Sonntag die Verwendung von Plastik. – klajoo.com – Diese Änderung, die in dritter und letzter Lesung während der regulären Sitzung des Stadtrats am Mittwoch, dem 28. Mai, beschlossen wurde, ersetzt die bisherigen Umsetzungstage Mittwoch und Samstag, so Stadtrat Celestino Aying, Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und natürliche Ressourcen.

Aying sagte, die Anpassung ziele darauf ab, die Verwirrung von Verbrauchern und Unternehmen hinsichtlich der festgelegten Tage zu verringern und dem gestiegenen Abfallaufkommen in der Stadt entgegenzuwirken.

Der Stadtrat genehmigte insbesondere Änderungen der Abschnitte 5 und 6 der Stadtverordnung 15-003-2019, auch bekannt als Umweltverordnung von Lapu-Lapu City von 2019 zur Regelung der Verwendung von Plastik und zum Verbot der Verwendung von Plastiktrinkhalmen.

Die am 8. August 2019 in Kraft getretene Verordnung soll Einwegplastik regulieren und die Verwendung von Plastiktrinkhalmen vollständig verbieten.

Gemäß der geänderten Verordnung sind in der Stadt tätige Unternehmen nun verpflichtet, an diesen drei festgelegten Tagen auf Einwegplastik zu verzichten und stattdessen Papier, Rattan, Netzbeutel, biologisch abbaubare Alternativen oder Mehrwegverpackungen zu verwenden.

Die Öffentlichkeit wird außerdem dringend gebeten, täglich wiederverwendbare Taschen oder Behälter mitzuführen, um das Engagement der Stadt für konsequent umweltfreundliche Praktiken zu unterstreichen.

Abschnitt 5 der Verordnung wurde ebenfalls überarbeitet, um die Liste der zulässigen Einwegplastikartikel für die gewerbliche Nutzung zu erweitern.

Wie festgelegt, erlaubt die Stadt nun die Verwendung von Rollbeuteln zur Verpackung von Tiefkühl- und Nasslebensmitteln, darunter Meeresfrüchte, Fleisch und andere feuchtigkeitshaltige Waren, insbesondere mit geringem Flüssigkeitsgehalt.

Die neue Änderung baut auf den bestehenden Ausnahmen auf, die bereits die Verwendung kleiner Plastikverpackungen für Gewürze wie Essig und Sojasauce sowie Plastikfolien für Eiswasser und Eisbonbons erlauben.

Auch die Ausnahme für Plastikdeckel, die üblicherweise für Softdrinks verwendet werden, bleibt erhalten.

Das Verbot von Plastiktrinkhalmen bleibt weiterhin ausnahmslos in Kraft.

Gemäß Abschnitt 8 der Umweltverordnung erhöhen sich die Strafen für Verstöße je nach Einstufung des Unternehmens als Klein- oder Großbetrieb.

Für Kleinbetriebe wird der erste Verstoß mit einer Geldstrafe zwischen 500 PHP und 1.000 PHP geahndet, verbunden mit der Warnung, dass wiederholte Verstöße zu weiteren Sanktionen führen können.

Ein zweiter Verstoß zieht eine Geldstrafe zwischen 2.000 PHP und 3.000 PHP und eine 15-tägige Aussetzung der Gewerbeerlaubnis nach sich, die vom Bürgermeisteramt verhängt wird.

Beim dritten Verstoß drohen Geldstrafen zwischen 4.000 PHP und 5.000 PHP, außerdem kann es zur unbefristeten Schließung des Unternehmens kommen.

Für Großunternehmen gelten ähnliche Strafen, allerdings mit höheren anfänglichen Geldstrafen.

Beim ersten Verstoß beträgt die Geldstrafe 1.000 PHP und eine Verwarnung.

Bei einem zweiten Verstoß beträgt die Geldstrafe 3.000 PHP und die 15-tägige Aussetzung der Gewerbeerlaubnis.

Beim dritten Verstoß beträgt die Geldstrafe 5.000 PHP und die unbefristete Aussetzung der Erlaubnis.

Ein vierter Verstoß führt sowohl bei kleinen als auch bei großen Unternehmen, führt zum dauerhaften Entzug der Gewerbeerlaubnis durch das Bürgermeisteramt von Lapu-Lapu City. – KFR

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