Manila – Dem Obersten Gerichtshof (SC – Supreme Court) zufolge verstößt es nicht gegen das Urheberrecht, wenn Kunden vor dem Kauf eines Produkts eine 20 Sekunden lange Probe eines Klingeltons anhören können. – klajoo.com – In einer 28-seitigen Entscheidung bestätigte der SC das Urteil eines Regional Trial Court (RTC) erster Instanz, das die Klage der Filipino Society of Composers and Publishers (FILSCAP), die Lizenzgebühren für Songwriter und Komponisten einzieht, gegen ein Unternehmen wegen Urheberrechtsverletzung und Schadensersatz abgewiesen hatte.
“Das Gericht kann den Vorbehalt der Rechte der Komponisten nicht bestätigen, da die Nutzung der urheberrechtlich geschützten Werke unter den Fair Use-Begriff fällt”, hieß es.
“In diesem Fall betont das Gericht, dass dies nur auf die Handlung des Unternehmens beschränkt ist, die Songbeispiele der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, um den potenziellen Verbrauchern eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen, bevor sie die Songs herunterladen”, so der SC.
FILSCAP beanstandete eine Anzeige, die es Kunden ermöglichte, vor dem Kauf online eine Vorschau der Klingeltöne anzuzeigen. Laut Laut FILSCAP sei hierfür eine Lizenz und die Zahlung von Lizenzgebühren erforderlich.
Der RTC erklärte jedoch, dass eine 20-sekündige Vorschau nicht als Aufführung gelte und entschied außerdem, dass die Vorschau nach dem Fair-Use-Prinzip zulässig ist.
Dies wurde vom SC bestätigt.
“Die Doktrin des fairen Gebrauchs erlaubt es den Gerichten, von der strikten Anwendung der Urheberrechtsgesetze abzuweichen, wenn deren Anwendung die Kreativität, die sie eigentlich fördern sollen, ersticken und die staatliche Aufgabe, die Verbreitung von Wissen und Informationen zu fördern, behindern würde”, heißt es.
Der SC erklärte, dass zur Bestimmung, ob eine Handlung unter die Fair-Use-Regelung falle, die im Intellectual Property Code festgelegten Faktoren und andere Faktoren berücksichtigt werden müssten.
Die von Beisitzendem Richter Mario Lopez verfasste Entscheidung wurde im Februar 2025 verkündet und im April 2025 veröffentlicht. – KFR
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