Manila – Der Oberste Gerichtshof (SC – Supreme Court) hat entschieden, dass ein Ehepartner, der wissentlich eine Bigamie-Ehe eingegangen ist, nicht versuchen kann, diese für nichtig zu erklären. – klajoo.com – In einer 14-seitigen Entscheidung lehnte der SC den Antrag einer Filipina ab, ihre zweite Ehe wegen Bigamie für nichtig zu erklären.
„Es muss noch einmal zusammengefasst werden, dass gemäß den Regeln und der Rechtsprechung der geschädigte oder verletzte unschuldige Ehepartner einer der beiden Ehen das alleinige Recht hat, den Antrag auf Nichtigerklärung der Bigamie-Ehe einzureichen“, erklärte der SC.
„Andernfalls würde es zu einer lächerlichen Situation kommen, in der der Partner, der die unerlaubte Folgeehe geschlossen hat, sich auf deren Bigamie-Charakter berufen kann, um den Antrag auf Aufhebung der Ehe zu unterstützen. Dies führt zu einer rechtlichen Absurdität, da nur der schuldige Ehepartner im Grunde befugt ist, die Ehe nach Belieben aufzulösen“, heißt es weiter.
Nach Angaben des Gerichts heiratete die Filipina zunächst in Hongkong einen chinesischen Staatsbürger.
Während sie als Bankangestellte in Hongkong arbeitete, baute sie eine Beziehung zu einem philippinischen Kunden auf und kehrte mit ihm in die Philippinen zurück, nachdem sie mit seinem Kind schwanger war.
Anschließend heiratete sie ihn in den Philippinen.
In der Zwischenzeit erwirkte ihr erster Ehemann in Hongkong eine Scheidung, die später vom Gericht in Parañaque City anerkannt wurde.
Der SC sagte, sie habe später versucht, ihre Ehe mit dem Filipino für nichtig zu erklären, da sie Bigamie sei und sie habe auch um Erlaubnis gebeten, erneut heiraten zu dürfen.
Sowohl das regionale Gericht (RTC – Regional Trial Court) erster Instanz als auch das Berufungsgericht (CA – Court of Appeals) lehnten ihren Antrag mit der Begründung ab, dass sie nicht rechtlich dazu in der Lage sei, da sie der Ehe wissentlich beigetreten sei.
Dies veranlasste sie dazu, den vorliegenden Antrag vor dem Obersten Gericht einzureichen.
Vor dem SC wiederholte die Filipina, dass ihre zweite Ehe von Anfang an ungültig gewesen sei.
Der SC erklärte seinerseits, dass nur der geschädigte Ehepartner einer der beiden Ehen das Recht habe, die Nichtigerklärung der zweiten Ehe zu beantragen.
Weiter erklärte der SC, dass der Zweck der Aufhebung einer Bigamie-Ehe darin bestehe, die Ehe zu erhalten und nicht darin, den schuldigen Ehepartnern der Bigamie eine bequeme Möglichkeit zu bieten, ihre uneheliche Verbindung aufzulösen.
„An diesem Punkt muss betont werden, dass der Nichtigkeitserklärung einer nichtigen Ehe der Schutz der legitimen Institution der Ehe zugrunde liegt“, erklärte der SC.
„Tatsächlich wird in der Begründung ausdrücklich erklärt, dass es das Anliegen des Staates sei, die Ehe zu erhalten und nicht ihre Auflösung anzustreben“, so der SC.
Darin heißt es, dass das Gericht eine Ehe immer noch für nichtig erklären müsse, sonst erhalten die Parteien das Recht, erneut zu heiraten.
Die von Beisitzendem Richter Ricardo Rosario verfasste Entscheidung wurde im Januar 2025 verkündet. – KR
Add Comment