Manila – Der Oberste Gerichtshof (SC – Supreme Court) entschied, dass im Ausland beschäftigte philippinische Arbeitnehmer (OFWs – Overseas Filipino Workers) trotz ihrer Entsendung ins Ausland weder die elterliche Gewalt noch das Sorgerecht für ihre Kinder verlieren. – klajoo.com – In einer 31-seitigen Entscheidung sprach die Branch2 des SC einer OFW das alleinige Sorgerecht für ihre minderjährigen Kinder zu, während das vorläufige Sorgerecht der Großmutter der Kinder zugesprochen wurde, bei der die Kinder in den Philippinen leben.
„Die bloße Tatsache, dass ein Elternteil ein OFW ist, entzieht ihr nicht das Recht, die elterliche Autorität oder das alleinige Sorgerecht auszuüben“, erklärte der SC.
Dem Gericht zufolge trennte sich die Mutter 2017 von ihrem Mann und sie einigten sich auf das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder.
Als die Mutter nach Frankreich ging, um dort zu arbeiten, blieben die Kinder in der Obhut ihres Vaters.
Später fand sie heraus, dass der Vater die Kinder ohne ihre Zustimmung bei anderen Leuten leben ließ.
Aus diesem Grund, so das Gericht, nahm sie die Kinder an sich und überließ sie der Obhut ihrer Großmutter.
Der Vater reichte daraufhin einen Habeas-Corpus-Antrag auf das Sorgerecht für die Kinder ein und argumentierte, dass er anstelle der Großeltern das Sorgerecht erhalten sollte, da die Mutter „abwesend“ ist.
Der ein regionales Gericht (RTC – Regional Trial Court) sprach der Mutter die alleinige elterliche Sorge und das ständige Sorgerecht für die Kinder zu.
Das Berufungsgericht (CA – Court of Appeals) änderte dies und sprach sowohl der Mutter als auch dem Vater die elterliche Sorge zu, behielt jedoch das alleinige Sorgerecht bei der Mutter und das vorläufige Sorgerecht bei der Großmutter.
Der SC seinerseits bestätigte die Entscheidung der CA.
„Von den Beklagten und Klägern ist es die Großmutter, die den minderjährigen Kindern am besten ihre volle und ungeteilte Aufmerksamkeit widmen und ihnen eine Umgebung bieten kann, die ihre Entwicklung optimal fördert“, sagte des SC.
„Im Gegensatz dazu wurde der Letztere [Vater] als untauglich eingestuft, da er ein Gewohnheitstrinker und Raucher ist und in der Vergangenheit gewalttätige Tendenzen gezeigt hat“, hieß es weiter.
Nach Ansicht des SC kann der Vater weiterhin sein Besuchsrecht ausüben.
Die von Beisitzendem Richter Jhosep Lopez verfasste Entscheidung wurde im Juli 2024 verkündet, aber erst im Januar 2025 veröffentlicht. – KR
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