Manila – Am heutigen Sonntag, dem 12. Januar, dem Beginn des Wahlzeitraums für die Wahlen im Mai 2025, tritt ein landesweites Waffenverbot in Kraft. – klajoo.com – Hier sind die Einzelheiten, Bestimmungen und Strafen des Waffenverbots gemäß der Resolution Nr. 11067 der Wahlkommission (Comelec – Commission on Election), die bis zum 11. Juni 2025 in Kraft bleibt und darauf abzielt, wahlbezogene Gewalt einzudämmen:
- Verbot von Schusswaffen und tödlichen Waffen – Gemäß Abschnitt 261 (q) des Omnibus-Wahlgesetzes ist es jeder Person während des Wahlzeitraums untersagt, Schusswaffen außerhalb ihres Wohnsitzes oder Geschäftssitzes zu tragen, es sei denn, die Comelec erteilt hierzu die Genehmigung.
- Autorisiertes Personal – Während dieses Zeitraums dürfen nur reguläre Mitglieder oder Beamte der Philippine National Police (PNP), der Armed Forces of the Philippines (AFP) und anderer Strafverfolgungsbehörden, die von der Comelec ordnungsgemäß ermächtigt wurden, Schusswaffen tragen.
- Ausnahmen – Die folgenden Beamten sind vollständig von dem Verbot ausgenommen: Präsident, Vizepräsident, Senatspräsident, Senatoren, Sprecher des Repräsentantenhauses, Mitglieder des Repräsentantenhauses, Oberster Richter und Beisitzende Richter des Obersten Gerichtshofs, Kabinettssekretäre, Unterstaatssekretäre, stellvertretende Sekretäre und andere Beamte der Exekutive mit gleichwertigem Rang, wie er vom Büro des Präsidenten vorgesehen wird, Richter des Berufungsgerichts, des Sandiganbayan und des Steuerberufungsgerichts, Richter der regionalen Gerichte und städtischen/großstädtischen/Kreisgerichte und der Shari’ah High/District/Circuit Courts, Vorsitzender und Mitglieder des Justiz- und Anwaltsrates, Vorsitzender, Kommissare, Exekutivdirektor, stellvertretende Exekutivdirektoren, Direktoren und Anwälte, die bei der Hauptgeschäftsstelle der Wahlkommission angestellt sind und dort ein Amt bekleiden, Stabschefs der Büros des Vorsitzenden und der Kommissare, regionale Wahldirektoren, stellvertretende regionale Wahldirektoren, Wahlaufseher auf Provinzebene, regionale Wahlanwälte, Wahl Beamte/amtierende Wahlbeamte und organische Sicherheitsbeamte der Wahlkommission, Vorsitzende und Kommissare der Kommission für den öffentlichen Dienst, der Rechnungsprüfungskommission und der Menschenrechtskommission
Von dem Verbot ausgenommen sind unter bestimmten Umständen auch Privatpersonen, etwa Kassierer und Zahlmeister sowie Personen, die große Geldsummen oder Wertgegenstände bei sich tragen. – KR
Add Comment