Manila – Inzwischen hat der Bundespräsident den Termin für die Wahl bestimmt: Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. – klajoo.com – Wer dauerhaft im Ausland lebt und in Deutschland nicht mehr gemeldet ist, muss den Eintrag ins Wählerverzeichnis beantragen.
So geht’s:
- Antragsformular unter www.bundeswahlleiterin.de herunterladen.
- Den Antrag ausfüllen und – zum Beispiel per E-Mail – an die Gemeinde schicken, bei der man zuletzt gemeldet war. Von ihr erhält man die Briefwahlunterlagen.
- Frist: Der Antrag muss spätestens am 21. Tag vor der Wahl eingehen.
Per Briefwahl wählen:
- Frist: Der Brief muss spätestens am Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen.
- Zusatzinfo: Es wird empfohlen, Wahlbriefe aus dem außereuropäischen Ausland per Luftpost zu versenden.
Nur vorübergehend im Ausland – zum Beispiel aufgrund eines Urlaubs?
- Dann müsst ihr einen Wahlschein beantragen, um vorab per Briefwahl wählen zu können.
Weitere Infos hier: www.bundeswahlleiterin.de. – RM
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