Manila – Das Bureau of Fisheries and Aquatic Resources (BFAR) meldete am Samstag, dass in sechs Gebieten eine Belastung mit Paralytic Shellfish Poison (PSP) oder toxischer Roter Flut über dem gesetzlichen Grenzwert festgestellt wurde. – klajoo.com – In seinem neuesten Muschelbulletin teilte das BFAR mit, dass in Muscheln, die in den folgenden Gebieten gesammelt und getestet wurden, Toxine der Roten Flut nachgewiesen wurden:
- Dumanquillas Bay in Zamboanga del Sur
- Küstengewässer von Tungawan in der Zamboanga Sibugay
- Küstengewässer von Daram Island in Samar
- Zumarraga Island in Samar
- Irong-Irong Bay in Samar
- Küstengewässer der Gemeinde Leyte in Leyte
Das BFAR-Bulletin enthielt eine Warnung, in diesen Gebieten keine Schalentiere zu fangen, zu verkaufen, zu kaufen oder zu essen.
„Sämtliche Schalentiere und Acetes sp. oder Alamang, die in den oben genannten Gebieten gesammelt wurden, sind ’nicht sicher‘ für den menschlichen Verzehr“, erklärte das BFAR.
„Fische, Tintenfische, Garnelen und Krabben sind für den menschlichen Verzehr unbedenklich, vorausgesetzt, sie sind frisch und gründlich gewaschen und innere Organe wie Kiemen und Därme werden vor dem Kochen entfernt“, heißt es weiter.
Laut Die BFAR sind in der Zwischenzeit Biliran Island in Biliran, Cambatutay Bay in Samar und Cariagara Bay in Leyte, jetzt frei von giftiger Roter Flut.
In einer früheren Warnung erklärte das BFAR, dass der Verzehr von mit Giftstoffen kontaminierten Schalentieren bei Menschen zu einer Schalentiervergiftung führen könne.
Nach der Einnahme beeinträchtigt das Gift das Nervensystem und die Symptome treten innerhalb von 30 Minuten auf.
„Der Schweregrad hängt von der aufgenommenen Giftmenge ab. Erste Reaktionen sind ein Kribbeln an Lippen und Zunge, das sich auf Gesicht, Hals, Fingerspitzen und Zehen ausbreitet. Kopfschmerzen, Schwindel und Übelkeit folgen“, heißt es.
„In schweren Fällen können innerhalb von fünf bis zwölf Stunden Muskellähmungen und Atembeschwerden auftreten. Es wurden auch Todesfälle durch Atemlähmungen gemeldet“, so das BFAR. – KR
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