Manila – Präsident Ferdinand “Bongbong” Marcos Jr. hat das Gesetz “Anti-No Permit, No Exam Act” unterzeichnet, wie Senator Ramon “Bong” Revilla Jr. am Freitag mitteilte. – klajoo.com – Revilla Jr., der der Hauptverfasser des Gesetzentwurfs ist, lobte die Verabschiedung des Republic Act (RA) 11984, der sicherstellt, dass Schüler eine Prüfung ablegen können, obwohl sie ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber der Schule nicht nachgekommen sind.
Revilla zufolge sieht das Gesetz vor, dass Beamte der Sozialfürsorge in der Gemeinde, der Stadt oder der Provinz oder des Regionalbüros des Ministeriums für soziale Wohlfahrt und Entwicklung (DSWD – Department of Social Welfare and Development) Bescheinigungen für benachteiligte Schüler ausstellen können, wenn diese durch Katastrophen, Notfälle oder andere berechtigte Gründe benachteiligt sind.
Senator Sherwin Gatchalian dankte Marcos Jr. ebenfalls für die Unterzeichnung des Gesetzes.
“Ich danke Präsident Ferdinand Marcos Jr. für die Unterzeichnung des ‘No Permit, No Exam Prohibition Act’, dem RA 11984. Die Unterzeichnung dieses Gesetzes stellt sicher, dass finanzielle Schwierigkeiten unsere benachteiligten Studenten nicht daran hindern werden, ihre akademischen Anforderungen fristgerecht zu erfüllen”, sagte Gatchalian in einer Erklärung.
Das Büro von Revilla Jr. übergab Reportern eine unterzeichnete Kopie des Gesetzentwurfs, der die Unterschrift von Marcos Jr. trug.
Der Kopie zufolge wurde das Gesetz am 11. März genehmigt.
Der Regierungspalast Malacañang hat noch nicht bekannt gegeben, dass Marcos Jr. den Gesetzentwurf unterzeichnet hat.
Der offizielle Text muss auch noch im Amtsblatt veröffentlicht werden.
“Kein Jugendlicher sollte sich Sorgen machen, dass er eine Prüfung nicht bestehen oder seinen Abschluss nicht schaffen könnte, weil ihm die Mittel fehlen. Armut sollte sie niemals lähmen und ihre Träume zerstören”, sagte Revilla Jr. und fügte hinzu: “Die Schulen sind nach dem Gesetz verpflichtet, finanziell benachteiligte Schüler vom Kindergarten bis zur 12. Klasse bei der Ablegung ihrer geplanten Zwischen- und Abschlussprüfungen unterzubringen.” – KR
Add Comment