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BI erinnert registrierte Ausländer an die Frist für den Jahresreport am 1. März

Manila – Das Bureau of Immigration (BI) erinnerte am Montag alle registrierten Ausländer, an die Frist für den Jahresreport am 1. März. – klajoo.com – Der BI-Chef Norman Tansingco erinnerte Ausländer mit Einwanderungs- und Nichteinwanderungsvisa, denen eine Alien Certificate of Registration Identity Card (ACR I-Card) ausgestellt wurde, daran, sich in den ersten 60 Tagen des Jahres für den Jahresbericht beim Büro zu melden, in Übereinstimmung mit dem Ausländerregistrierungsgesetz von 1950.

Tansingco sagte, dass sie neben der Verlagerung der jährlichen Berichterstattung an besser zugängliche Standorte, auch ein Online-Portal für virtuelle Berichterstattung eingerichtet haben, um Ausländern die Einhaltung der Vorschriften zu erleichtern.

Das BI hat spezifische Anforderungen dargelegt, darunter eine vollständig ausgefüllte Online-Registrierung, die über die E-Services-Website des BI zugänglich ist.

Meldende ausländische Staatsangehörige müssen außerdem ihre originale gültige ACR-I-Card mit gültigen Visa sowie einen gültigen Reisepass vorlegen.

Von der physischen Meldung beim BI sind Ausländer unter 14 Jahren, Personen ab 60 Jahren, geistig oder körperlich Behinderte, schwangere Frauen und Ausländer mit Erkrankungen befreit.

Der physische Jahresbericht für den BI-Hauptsitz wird im 3rd Level Center Atrium, Robinsons Manila, und in dem Government Service Express (GSE) – Einheit in der SM Mall of Asia von Montag bis Freitag, außer an Feiertagen, zwischen 9:00 Uhr und 18:00 Uhr erstellt.

Neben den beiden Einkaufszentren können auch BI-Büros im ganzen Land für die Berichterstattung zuständig sein.

Der virtuelle Jahresbericht für registrierte Ausländer, die sich während des Jahresberichtszeitraums auf den Philippinen aufhalten, kann auch über die E-Services-Plattform des BI unter e-services.immigration.gov.ph abgerufen werden.

„Ausländer, die sich während des jährlichen Berichtszeitraums im Ausland aufhalten, können den Bericht innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Rückkehr ins Land einreichen, sofern sie über eine gültige Wiedereinreiseerlaubnis verfügen“, so Tansingco.

Der BI-Chef betonte, dass die 60-tägige Meldefrist nicht verlängert wird und dass die Nichteinhaltung der Frist zu Geldstrafen oder sogar zur Abschiebung führen kann. – KR

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