Manila – Beamte des Bureau of Immigration (BI) haben am Ninoy Aquino International Airport (NAIA) einen im Lande gesuchten Südkoreaner abgefangen, der seit langem von den lokalen Behörden gesucht wird, um sich vor einem Gericht in Pasig City wegen schwerer Bedrohung zu verantworten. – klajoo.com – In einem Bericht an den BI-Chef Norman Tangsingco erklärte die Grenzkontroll- und Nachrichtendiensteinheit (BCIU – Border Control and Intelligence Unit) des BI, dass der 40-jährige Yoo Hoon am 18. Dezember abgefangen wurde, als er versuchte, mit einem Asiana Airlines Flug nach Seoul auszureisen.
Die BI-BCIU teilte mit, dass Yoo verhaftet wurde, nachdem bestätigt wurde, dass er auf einer von der BI im Oktober 2017 herausgegebenen Warnliste steht, die die Behörde anweist, Yoo den Strafverfolgungsbehörden zu übergeben, wenn er in einem der Ausreisehäfen des Landes angetroffen wird.
„Wir haben ihn sofort an das NBI (National Bureau of Investigation) übergeben, in Übereinstimmung mit der besagten Alarmanordnung und aufgrund eines Haftbefehls, der von einem lokalen Gericht gegen ihn erlassen wurde“, sagte der stellvertretende BI-BCIU-Einsatzleiter Joseph Cueto.
Aufzeichnungen zeigten, dass Yoo und seine Mitangeklagten Gegenstand eines Haftbefehls sind, der vom Pasig City Regional Trial Court (RTC) am 14. Dezember 2012 auf der Grundlage einer Beschwerde wegen schwerer Bedrohung ausgestellt wurde, die von der Staatsanwaltschaft gegen sie eingereicht wurde.
Es wurde festgestellt, dass es Yoo über 11 Jahre lang gelang, sich der Verhaftung durch die lokalen Behörden zu entziehen, bis er am Montag am Flughafen abgefangen wurde.
„Die Verhaftung des Koreaners solle anderen Ausländern, die hier gesucht werden, als Mahnung dienen, dass sie sich nicht ewig der Verhaftung und Verfolgung von Verbrechen entziehen können, die sie in ihrem Gastland begangen haben“, sagte Tansingco und fügte hinzu: „Irgendwann wird der lange Arm des Gesetzes sie erwischen und sie werden sich für ihre Übertretungen der Gesetze unseres Landes verantworten müssen.“ – KR
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