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Manila

BI verweigert 3 unhöflichen Malaysiern am NAIA die Einreise

Manila – Bureau of Immigration (BI) hat am Freitagabend drei malaysischen Touristen am Ninoy Aquino International Airport (NAIA) die Einreise in das Land verweigert, weil sie sich unhöflich und respektlos verhalten hatten. – klajoo.com – In einem Bericht an den BI-Chef, Norman Tansingco, erklärte die Grenzkontroll- und Aufklärungseinheit (BCIU – Border Control and Intelligence Unit) des BI, dass den Malaysiern, einem Mann und seinen beiden Begleiterinnen, die Einreise am NAIA-Terminal 3 verweigert wurde, kurz nachdem sie an Bord eines Cathay Pacific Fluges aus Hongkong gelandet waren.

Der männliche Passagier wurde als Tan Hoong Kiat (35) identifiziert, sowie seine Begleiterinnen als Lim Fong Teng (31) und Khoo Seok Hun (30).

Tansingco ordnete sofort an, dass die Malaysier auf die Schwarze Liste der Einwanderer gesetzt werden, die als unerwünschte Ausländer nicht ins Land einreisen dürfen.

„Ausländer, die hierherkommen, sollten den Autoritätspersonen ihres Gastlandes Respekt und Höflichkeit entgegenbringen. Ihr Aufenthalt hier ist lediglich ein Privileg und kein Recht, daher sollten sie unsere Einwanderungsbeamten nicht beleidigen“, so der BI-Chef in einer Erklärung.

Nach Angaben des BCIU wurden die Malaysier abgewiesen, nachdem sie die Einwanderungsbeamten mit beleidigenden und unangenehmen Worten beschimpft hatten, nachdem sie diese aufgefordert hatten, ihre Ausreise- oder Rückflugtickets vorzulegen, die sie nicht hatten.

Als die diensthabenden Einwanderungsbeamten erklärten, warum sie ihre Flugtickets vorzeigen müssen, wurden die Passagiere unhöflich, schrien Schimpfwörter und weigerten sich, sich zu beruhigen.

Aufgrund ihres unhöflichen Verhaltens und der Tatsache, dass sie keine Rückflugtickets besorgt hatten, wurden die Passagiere ausgeschlossen und auf den ersten verfügbaren Flug zu ihren Herkunftsflughafen gebucht.

Nach den geltenden Vorschriften müssen ausländische Touristen, die das Land besuchen, Ausreise- oder Rückflugtickets haben und den Beamten des BI am Einreiseflughafen vorlegen, wird dies versäumt, kann dies ein Grund für den Ausschluss sein, da es sich um nicht ordnungsgemäß dokumentierte Ausländer handelt.

Eine vor mehr als zehn Jahren erlassene Verfügung der Ausländerbehörde sieht außerdem vor, dass Ausländern, die sich bei der Bearbeitung und Befragung durch die Beamten der Ausländerbehörde bei ihrer Ankunft unhöflich und unfreundlich verhalten, die Einreise verweigert werden kann. – KR

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