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Manila

Timor-Leste unterstützt Bewerbung der Philippinen für Sitz im UN-Sicherheitsrat

Manila – Timor-Leste hat seine Unterstützung für das Anfrage der Philippinen bekräftigt, einen nicht-permanenten Sitz im Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNSC – United Nations Security Council) für die Amtszeit 2027-2028 zu sichern. – klajoo.com – Das Department of Foreign Affairs (DFA) sagte am Freitag in einer gemeinsamen Presseerklärung, dass die Zusicherung während des Staatsbesuchs von Timor-Leste Präsident José Ramos-Horta gemacht wurde.

Bei seinem bilateralen Treffen mit Präsident Ferdinand “Bongbong” Marcos Jr. im Regierungspalast Malacañang, erkannte Ramos-Horta das anhaltende Interesse der Philippinen an, Timor-Leste bei der Verbesserung seiner Wirtschaft zu unterstützen, und erinnerte an den Beitrag des Landes bei der “Definition der Existenz von Timor-Leste als eigenständige Einheit”.

“Die Philippinen waren schon vor Timor-Lestes Unabhängigkeit und in den kritischen Jahren des Jahres 1999 an vorderster Front”, sagte er.

Die Philippinen wurden zuletzt 2004 in den UN-Sicherheitsrat gewählt, wo sie auch auf die weitere Unterstützung für die Unterstützung drängten, die auf die Bedürfnisse des jungen Staates zugeschnitten waren.

Marcos Jr. kündigte die Bewerbung des UN-Sicherheitsrates während der 77. Sitzung der UN-Generalversammlung (UNGA) im September 2022 an und sagte, dass die Friedensbemühungen der Philippinen es qualifiziert machen, Teil des Sicherheitsrates zu sein.

Die DFA sagte früher, dass einige Staaten formell schriftlich verpflichtet haben, dass sie die Kandidatur von Manila entweder einseitig oder durch eine Art gegenseitige Vereinbarung unterstützen werden, aber viele haben noch keine formelle Entscheidung getroffen.

Die Wahlen finden während der 81. UN-Generalversammlung in 2026 statt.

Der UNSC besteht aus 15 Mitgliedsstaaten, wobei China, Frankreich, die Russische Föderation, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten als ständige Mitglieder dienen

Gemäß der UN-Charta sind alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, die Entscheidungen des Rates einzuhalten. – KR

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