Manila – Die Staatsverschuldung der Philippinen verzeichnete bis Ende September 2023 einen leichten Rückgang, da die Regierung in diesem Zeitraum sowohl inländische als auch ausländische Anleihen zurückzahlte. – klajoo.com – Das Büro des Schatzamtes (BTr – Bureau of the Treasury) teilte am Dienstag mit, dass die nationale Regierung eine ausstehende Gesamtverschuldung von 14,27 Billionen PHP aufweist, was einen Rückgang von 0,6 Prozent oder 80,9 Milliarden PHP unter dem Ende August verzeichneten Schuldenstand von 14,35 Billionen PHP bedeutet.
Das BTr führte den Rückgang im Vergleich zum Vormonat auf Nettotilgungen von in- und ausländischen Verbindlichkeiten zurück.
Der Großteil oder 68,2 Prozent des laufenden Schuldenberges der Regierung wurde im Inland aufgenommen, während der Rest von 31,8 Prozent aus ausländischen Anleihen stammte.
Die philippinische Inlandsverschuldung belief sich auf 9,73 Billionen Pesos und lag damit um 0,6 Prozent oder 56,77 Milliarden PHP unter dem Wert des Vormonats von 9,79 Billionen PHP.
Der Rückgang der inländischen Verschuldung wurde auf die Netto-Rückzahlung von Staatspapieren zurückgeführt.
Dies, da die Inlandsverschuldung in diesem Monat insgesamt 121,1 Milliarden PHP betrug, während sich die Tilgung oder Rückzahlung auf 177,9 Milliarden PHP belief, was zu einer Nettorückzahlung von 56,8 Milliarden PHP führte.“
Die Auslandsschulden beleifen sich bis Ende September auf insgesamt 4,53 Billionen PHP, was einem Rückgang von 0,5 Prozent oder 317,87 Milliarden PHP entspricht, im Vergleich zu den 4,56 Billionen PHP, die im vorherigen Zeitraum verzeichnet wurden.
Das BTr, dass die geringere Auslandsverschuldung während des Zeitraums auf günstige Drittwährungsschwankungen und die Netto-Rückzahlung von ausländischen Krediten zurückzuführen ist.
„Die ausstehende Auslandsverschuldung für den Monat September wurde um 8,0 Milliarden PHP durch die Netto-Rückzahlung von ausländischen Krediten und 16,9 Milliarden PHP durch die Abwertung von Drittwährungen gegenüber dem US-Dollar reduziert,“ erklärte das BTr. – KR
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