Manila – Beschäftigte, die am Freitag, einem zu besonderen arbeitsfreien Tag, nicht zur Arbeit gingen, haben auch keinen Anspruch auf eine Bezahlung. – klajoo.com – Für den besonderen arbeitsfreien Freitag gilt das Prinzip „keine Arbeit, kein Lohn“.
„Wenn der Arbeitnehmer nicht arbeitet, gilt das Prinzip keine Arbeit, kein Lohn, es sei denn, es gibt eine vorteilhafte Unternehmenspolitik, -praxis oder einen Tarifvertrag“, so das Arbeitsministerium (DOLE – Department of Labor and Employment) in seiner Arbeitsberatung Nr. 02-2023.
Für die während des arbeitsfreien Tages geleistete Arbeit zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die ersten acht Arbeitsstunden einen Zuschlag von 30 Prozent des Grundlohns und für Überstunden einen Zuschlag von 30 Prozent des Stundensatzes an dem betreffenden Tag.
Für Arbeit, die an einem besonderen arbeitsfreien Tag geleistet wird, der gleichzeitig auf den Ruhetag des Arbeitnehmers fällt, zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die ersten acht Arbeitsstunden einen Zuschlag von 50 Prozent des Grundlohns und für Überstunden einen Zuschlag von 30 Prozent des Stundensatzes an diesem Tag.
Am Donnerstag veröffentlichte der Regierungspalast Malacañang die Proklamation Nr. 167, mit der der besondere arbeitsfreie Tag zum Gedenken an den 37. Jahrestag der EDSA People Power Revolution vom 25. Februar auf den 24. Februar verlegt wurde.
Malacañang stellte auch klar, dass der 25. Februar damit nicht länger ein Feiertag ist.
Die EDSA People Power Revolution markierte das Ende der tyrannischen Herrschaft des verstorbenen Machthabers Ferdinand Marcos Sr. – SunStar/KR
Add Comment