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BI beginnt mit dem Jahresbericht für 2023

Manila – Das Bureau of Immigration (BI) teilte am Mittwoch in einer Pressemitteilung mit, dass es am Dienstag seinen Jahresbericht 2023 begonnen hat. – klajoo.com – Der Jahresbericht steht im Einklang mit dem Alien Registration Act von 1950, der verlangt, dass alle ausländischen Staatsangehörigen mit Einwanderer- und Nicht-Einwanderer-Visa verpflichtet sind, sich beim Büro innerhalb der ersten 60 Tage eines jeden Kalenderjahres zu melden.

Der BI-Chef Norman Tansingco erklärte, dass nach dem Gesetz alle Ausländer die ein Einwanderer- und Nicht-Einwander-Visa besitzen und denen eine Alien Certificate of Registration Identity Card (ACR I-Card) ausgestellt wurde, verpflichtet sind, sich bei der Behörde für den Jahresbericht zu melden.

Ebenfalls meldepflichtig sind Flüchtlinge und staatenlose Ausländer.

Der Jahresbericht wird bis zum 1. März 2023 fortgesetzt.

„Der Veranstaltungsort für den Jahresbericht wurde vom BI-Hauptbüro in zwei große Einkaufszentren – Robinsons Place Manila und SM Mall of Asia – verlegt“, sagte Tansingco und fügte hinzu: „Das Ziel ist es, den Dienst näher an die Menschen heranzubringen, um Bequemlichkeit und Zugänglichkeit zu gewährleisten.“

Neben den beiden Einkaufszentren können auch die BI-Büros im ganzen Land die Meldungen entgegennehmen.

Der Anwalt Jose Carlitos Licas, Leiter der Abteilung für Ausländerregistrierung des BI, sagte, dass Ausländer, die sich für ihren Jahresbericht an ein beliebiges Einwanderungsbüro im ganzen Land an das BI wenden können, sich aber erst mit dem Online-Registrierungssystem des BI über http://e-services.immigration.gov.ph registrieren müssen.

Ausländer müssen ihre originale ACR I-Card und einen gültigen Reisepass vorlegen sowie eine Gebühr von 300 PHP für den Jahresbericht und eine Gebühr von 10 PHP für juristische Recherchen entrichten.

Ausländer, die sich während des Meldezeitraums außerhalb des Landes aufhalten, können die Meldung dennoch innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Rückkehr ins Land melden, sofern ihre Wiedereinreisegenehmigung noch gültig ist.

Bei Ausländern unter 14 Jahren sind die Eltern oder Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Meldung für sie vorzunehmen.

Ältere Bürger und Menschen mit Behinderungen sind von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen befreit und können die Meldung durch einen Vertreter mit einer Special Power of Attorney erledigen lassen. KR

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