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IATF genehmigt Nutzung von Klassenzimmern mit 100 Prozent Kapazität für Präsenzunterricht auf College-Niveau in Gebieten der Alarmstufe 1

Manila – Der Regierungspalast Malacañang sagte am Freitag, dass die Inter-Agency Task Force (IATF) höheren Bildungseinrichtungen erlaubt, inmitten der COVID-19-Pandemie in Gebieten mit der Alarmstufe 1, Präsenzunterricht mit 100 Prozent der Kapazität der Klassenzimmer abzuhalten. – klajoo.com – Der stellvertretende Sprecher des Präsidenten, Kris Ablan, gab bekannt, dass dies in der am Freitag, veröffentlichten IATF-Resolution 164 vorgesehen ist.

„Was die Kapazität der Klassenzimmer betrifft, so beträgt die zulässige Sitzplatzkapazität in Klassenzimmern von Hochschulen in Gebieten der Alarmstufe 1 maximal 100 Prozent“, heißt es in der IATF-Resolution.

Die IATF hielt jedoch daran fest, dass die Teilnehmer am Präsenzunterricht weiterhin auf Lehrkräfte, nicht lehrendes Personal und Studenten beschränkt sind, die vollständig gegen COVID-19 geimpft sind.

Ungeimpfte oder teilweise geimpfte Schüler in Gebieten der Alarmstufe 1 werden dagegen weiterhin nach flexiblen Lernmodalitäten unterrichtet.

Was den Betrieb der Studentenwohnheime anbelangt, so sagte die IATF, dass es keine Einschränkungen hinsichtlich der Betriebskapazität geben wird, sofern die Hochschuleinrichtungen die Genehmigung ihrer jeweiligen lokalen Regierungseinheit einholen.

Zu den Anforderungen an die Hochschulen, bevor sie in Gebieten der Alarmstufe 1 tätig werden, sagte die IATF, dass sie die Checkliste zur Selbsteinschätzung gemäß CHEd-DOH (Commissopn on Higher Education – Department of Health)Joint Memorandum Circular No. 004-2021 ausfüllen und sich selbst wieder öffnen sollten.

Ebenso können die Hochschuleinrichtungen weiterhin technische Unterstützung von ihren jeweiligen LGUs (Local Government Units), der lokalen IATF, den CHEd-Regionalbüros und oder der Expertengruppe der Kommission für Hochschulbildung erhalten.

Die IATF räumte den Hochschulen auch das Recht ein, selbst zu entscheiden, welche Lernmodalitäten sie anwenden wollen, solange die Kontinuität des Lernens bei allen flexiblen Lernmodalitäten gewährleistet ist, sofern die Hochschulen die entsprechenden Bedingungen erfüllen. – GMA/KR

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