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Manila

1. Comelec-Division weist Disqualifikation von Marcos wegen mangelnder Begründetheit ab

Manila – Die erste Division der Wahlkommission (Comelec – Commision on Elections) hat die konsolidierten Disqualifizierungsklagen gegen den Präsidentschaftskandidaten Ferdinand “Bongbong” Marcos Jr. wegen mangelnder Begründetheit abgewiesen. – klajoo.com – “Die konsolidierten Petitionen Ilagan gegen Marcos Jr., Akbayan gegen Marcos Jr. und Mangelen gegen Marcos Jr. wurden von der ersten Abteilung der COMELEC wegen mangelnder Begründetheit abgewiesen”, sagte Comelec-Sprecher James Jimenez am Donnerstag in einem Tweet.

Der Beschluss betraf die Fälle, die von Überlebenden des Kriegsrechts durch Bonifacio Ilagan, der Akbayan-Partei und dem Kommissar der Nationalen Kommission für muslimische Filipinos, Abubakar Mangelen, eingereicht wurden.

Die Gruppen hatten versucht, Marcos Jr. von den Wahlen am 9. Mai auszuschließen, weil er verurteilt worden war, weil er von 1982 bis 1985 keine Einkommenssteuererklärungen abgegeben hatte, was ihn ihrer Meinung nach dauerhaft von der Kandidatur für ein Wahlamt ausschließt.

Der Beschluss der Ersten Division lautete jedoch: “Entgegen der Behauptung der Petenten war die Strafe des dauerhaften Ausschlusses wegen Nichtabgabe von Einkommenssteuererklärungen im ursprünglichen NIRC (National Internal Revenue Code) von 1977 nicht vorgesehen.”

In der Entscheidung heißt: “Um das klarzustellen, die Strafe der ewigen Disqualifikation trat erst mit dem Inkrafttreten des Präsidialerlass-Nr. 1994 am 01. Januar 1986 in Kraft. Daher kann die Strafe nicht auf die Steuervergehen des Beklagten (Marcos Jr.) angewendet werden, die vor dem Inkrafttreten des besagten Gesetzes begangen wurden, in Übereinstimmung mit dem verfassungsrechtlichen Verbot von ex-post-facto-Gesetzen.”

Die erste Division wies ebenfalls darauf hin, dass das Versäumnis, Steuererklärungen abzugeben, nicht von Natur aus unmoralisch ist.

Die Antragsteller können gegen die Entscheidung Berufung bei der Comelec en banc und bis zum Obersten Gerichtshof einlegen.

Ein weiteres Disqualifikationsverfahren gegen Marcos Jr., das von der Pudno Nga Ilocano eingereicht wurde, ist bei der zweiten Abteilung der Comelec anhängig.

Zwei andere Fälle wurden von der Zweiten Division der Comelec abgewiesen, sind aber vor der “Comelec en banc” angefochten worden. Dabei handelt es sich um die von Danilo Lihaylihay eingereichte Petition, Marcos Jr. zu einem unerwünschten Kandidaten zu erklären, und eine Petition, die von führenden Vertretern der Zivilgesellschaft eingereicht wurde, um Marcos Jr. Kandidaturbescheinigung zu annullieren. – INQUIRER.net/KR

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