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BI: Nicht alle ausländischen Touristen können ab 10. Februar ohne Visum einreisen

Manila – Das Bureau of Immigration (BI) stellte klar, dass nur vollständig geimpfte Ausländer, die aus einem der 157 Ländern, die in einem Erlass der Executive aufgeführt sind, ab 10. Februar ohne Visum in die Philippinen einreisen können. – klajoo.com – In einer Pressemitteilung sagte der BI-Chef Jaime Morente, dass Ausländer, deren Land der nicht in der Executive Order (EO) 408, Series 1960 aufgeführt ist, nicht das Privileg der visafreien Einreise in Anspruch nehmen können und müssen sich daher vor der Einreise in die Philippinen ein Visum besorgen.

https://dfa.gov.ph/list-of-countries-for-21-day-visa

Gemäß der besagten EO können Staatsangehörige aus 157 Ländern ohne Visum in das Land, für einen Aufenthalt von zunächst 30 Tagen einreisen.

Morente sagte, dass ausländische Touristen aus Ländern, die nicht unter EO 408 aufgeführt sind, ein 9(a)-Visum und ein Einreisebefreiungsdokument (EED – Entry Exemption Document) bei dem nächstgelegenen philippinischen Konsulat oder der Botschaft beantragen müssen.

“Sie sollten auch vollständig geimpft sein, sonst wird ihnen die Einreise verweigert, auch wenn sie ein 9(a) Visum und EED haben”, fügte Morente hinzu.

Der BI-Chef betonte, dass alle Ausländer, die in das Land einreisen, nun den entsprechenden Nachweis über einen von der Inter-Agency Task Force of Emerging Infectious Diseases (IATF-EID) vorgeschriebenen vollständigen Impfschutz nachweisen müssen, andernfalls werden sie an den Flughäfen zurückgewiesen und auf den ersten verfügbaren Flug in ihren Herkunftshafen gebucht.

Morente erklärte unterdessen, dass ehemalige Filipinos, die das einjährige Balikbayan-Privileg in Anspruch nehmen können, ebenfalls vollständig geimpft sein müssen, bevor sie in das Land einreisen können. Das Balikbayan-Programm ermöglicht ehemaligen Filipinos, einschließlich ihrer ausländischen Ehepartner und mitreisende Familienangehörige, ein Jahr lang visumfrei einzureisen.

Die IATF entschied außerdem, dass ankommende ausländische Touristen einen negativen RT-PCR-Test, der maximal 48 Stunden vor der Abreise aus dem Herkunftsland durchgeführt wurde, ein Rückreiseticket, einen noch mindestens sechs Monate gültigen Reisepass und eine Reisekrankenversicherung für COVID-19-Behandlungskosten bei einem renommierten Versicherer mit einer Mindestdeckungssumme von 35.000 US-Dollar, die für die gesamte Dauer des Aufenthalts gilt. – KR

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