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Heirat im Ausland mit Stellvertretern gültig

Karlsruhe, Deutschland – Brautpaare können für eine Heirat im Ausland auch zwei Stellvertreter schicken, auch wenn in Deutschland eine solche “Handschuhehe” unzulässig ist, muss die Eheschließung im Ausland mithilfe von Stellvertretern anerkannt werden, wenn dies nach den dort geltenden Bestimmungen erlaubt ist. – klajoo.com – Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, Deutschland, am Donnerstag in seinem veröffentlichten Beschluss, AZ: XII ZB 309/21, allerdings dürfe hierbei der Stellvertreter nicht selbst die Wahl eines noch fehlenden Ehepartners bestimmen.

Im konkreten Fall hatten eine Deutsche und ein Syrer im mexikanischen Bundesstaat Baja California Sur in nicht ganz üblicher Weise geheiratet, obwohl das Paar überhaupt nicht persönlich anwesend war. Sie schickten vielmehr zwei bevollmächtigte Stellvertreter.

Solch eine Stellvertreterheirat, bei der Braut oder Bräutigam nicht anwesend sind, ist in Deutschland nicht gestattet, in Mexiko aber erlaubt. Auch Italien, die Niederlande, Polen und einige US-Staaten erlauben diese Form der Eheschließung.

Als das Paar beim deutschen Standesamt die mexikanische Heiratsurkunde vorlegte, lehnte die Behörde die Ausstellung eines deutschen Familienbuchs ab. Eine Stellvertreterhochzeit verstoße gegen die öffentliche Ordnung. Denn die Heirat setze die Abhaltung einer förmlichen Zeremonie und das persönliche Ja-Wort von Braut und Bräutigam voraus.

Doch der BGH gab dem Ehepaar recht. Werde die Ehe im Ausland geschlossen, sei für deren Gültigkeit das Recht am Ort der Eheschließung maßgeblich. Erlaube ein Staat solch eine Eheschließung, müsse diese in Deutschland anerkannt werden.

Nach diesem BGH Entschluss gibt es wohl keine Gründe, die gegen die Anerkennung einer Online Eheschließung sprechen, sofern diese nach Ortsrecht wirksam ist.

Hier ein Link zum Thema Online-Ehe in Utah: Wie man in Utah heiratet. Kombiniert mit dem Urteil zu der Heirat im Ausland mit Stellvertretern sollte das funktionieren. – RM

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