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Neue IATF-Richtlinien unter Alarmstufe 2

Manila – Die Inter-Agency Task Force on Emerging Infectious Diseases (IATF-EID) hat den Quarantänestatus der National Capital Region (NCR) vom 5. November bis zum 21. November 2021 auf die Alarmstufe 2 herabgesetzt. – klajoo.com – Die neuen IATF-Richtlinien dazu wurden am Donnerstag veröffentlicht und erlauben verschiedene Dienstleistungen und Aktivitäten in der Alarmstufe 2, mit Einschränkungen.

Nach einer der längsten Abriegelungen der Welt, die im März 2020 begann, dürfen Kinder in Metro Manila nun ihr Zuhause wieder verlassen. „Die LGUs (Local Government Units) können jedoch angemessene Beschränkungen auferlegen, die nicht strenger sein sollten als diejenigen, die in höheren Alarmstufen vorgeschrieben sind und der Aufsicht, Überwachung und Bewertung ihrer jeweiligen RIATF (Regional IATF) unterliegen“, heißt es in der Resolution.

Die IATF betonte, dass die Bereiche, die unter granularer Abriegelung stehen, nicht unter die gelockerten Protokolle fallen.

Die folgenden Betriebe oder Tätigkeiten können unter der Alarmstufe 2 betrieben werden, vorausgesetzt, dass alle Beschäftigten der folgenden Betriebe vollständig gegen COVID-19 geimpft sind:

– Begrenzter persönlicher Unterricht für die Grundbildung mit vorheriger Genehmigung des Präsidialamts
– Kontaktsportarten, die von der LGU genehmigt wurden, wo solche Spiele abgehalten werden sollen
– Vergnügungsparks oder Kindervergnügungsstätten wie Spielplätze, Spielzimmer und Kinderfahrgeschäfte
– Veranstaltungsorte mit Live-Gesang oder Blasinstrumenten und Publikum, wie Karaoke-Bars, Clubs, Konzertsäle und Theater
– Versammlungen in Wohnhäusern mit Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören

Gemäß den IATF-Richtlinien dürfen die genannten Einrichtungen und Aktivitäten in Innenräumen bis zu 50 Prozent der Kapazität für vollständig geimpfte Personen und Personen unter 18 Jahren unabhängig vom Impfstatus nutzen. Bei Veranstaltungen im Freien kann die Kapazität bis zu 70 Prozent betragen.

Darüber hinaus können die folgenden Aktivitäten oder Einrichtungen mit der erwähnten erhöhten Kapazität weiter betrieben werden:

– Veranstaltungsorte für Tagungen, Incentives, Konferenzen und Ausstellungen
– Zugelassene Veranstaltungsorte für gesellschaftliche Anlässe wie Partys, Hochzeitsempfänge, Verlobungsfeiern, Hochzeitsjubiläen, Premieren- und Geburtstagsfeiern, Familientreffen sowie Braut- und Babypartys
– Besucher- oder Touristenattraktionen wie Bibliotheken, Archive, Museen, Galerien, Ausstellungen, Parks, Plätze, öffentliche Gärten, Aussichtspunkte oder Aussichtspunkte und dergleichen
– Vergnügungsparks oder Themenparks- Freizeiteinrichtungen wie Internetcafés, Billardhallen, Spielhallen, Bowlingbahnen, Eislaufbahnen, Bogenschießhallen, Schwimmbäder und ähnliche Einrichtungen
– Kinos und Filmtheater
– Begrenzter persönlicher Unterricht im Rahmen der Hochschulbildung und der beruflich-technischen Ausbildung
– Persönliche religiöse Versammlungen; Versammlungen für Trauerfeiern, Totenwachen, Beerdigungen und Beisetzungen für Verstorbene, die an anderen Ursachen als COVID-19 gestorben sind, sowie für die Einäscherung von COVID-19 Verstorbenen
– Zulassungs- oder Aufnahme- bzw. Eignungsprüfungen, die von der jeweiligen staatlichen Behörde durchgeführt werden, sowie von der IATF genehmigte Fachprüfungen, die den von der IATF genehmigten Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien unterliegen
– Verpflegungseinrichtungen wie Kioske, Imbissbuden, Restaurants und Imbissstuben, die den sektorspezifischen Protokollen des Ministeriums für Handel und Industrie (DTI – Department of Trade and Industry) unterliegen
-Körperpflegeeinrichtungen wie Friseurläden, Haarbäder, Friseursalons und Nagelbäder sowie Einrichtungen, die ästhetische/kosmetische Dienstleistungen oder Verfahren, Make-up-Dienste, Salons, Spas, Fußreflexzonenmassage und andere ähnliche Verfahren anbieten, einschließlich Heimservice-Optionen, vorbehaltlich der sektorspezifischen Protokolle des DTI- Fitnessstudios, Turnhallen und Einrichtungen für individuelle, kontaktlose Übungen und Sportarten, vorbehaltlich der branchenspezifischen Protokolle des DTI. Unter der Voraussetzung, dass Kunden/Klienten und Arbeiter/Angestellte stets Gesichtsmasken tragen und keine Gruppenaktivitäten durchgeführt werden
– Film-, Musik- und Fernsehproduktionen, die den gemeinsamen Richtlinien des DTI, des Ministeriums für Arbeit und Beschäftigung (DOLE- Department of Labor and Employment) und des Gesundheitsministeriums (DOH – Department of Health) unterliegen

Regierungsbehörden und -institutionen werden weiterhin voll einsatzfähig sein, wobei die Kapazität vor Ort von 30 Prozent auf 50 Prozent erhöht wird, „während die Arbeit von zu Hause aus und andere flexible Arbeitsregelungen angewendet werden.“

Nicht erlaubt sind Kasinos, Pferderennen, Hahnenkämpfe und der Betrieb von Cockpits, Lotterie- und Wettbüros und anderen Glücksspieleinrichtungen sind auch unter Alarmstufe 2 nicht erlaubt, es sei denn, die IATF oder das Präsidialamt erteilen eine Genehmigung. – INQUIRER.net/KR

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